Auf Beschluss des Staatsrats dürfen die öffentlichen und privaten Schulen im Kanton Freiburg seit dem 16. März keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Dieses Verbot gilt auch für die elf Sonderschulen und/oder spezialisierten Leistungsanbieter des Kantons, mit Ausnahme der Internate (d.h. des Schulheims und des Home-Ecole Romand der Stiftung Les Buissonnets, des Les Peupliers in Le Mouret und des Centre éducatif et pédagogique in Estavayer-le-Lac), die sich ebenso wie die betroffenen Familien an die neue Situation anpassen mussten.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, sei es, weil sie schulische Schwierigkeiten, eine Lernbehinderung, Sprech-, Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten, eine Aufmerksamkeitsstörung mit oder ohne Hyperaktivität, eine Autismus-Spektrum-Störung, eine Behinderung (langfristige körperliche, psychische, kognitive oder die Sinneswahrnehmung betreffende Beeinträchtigung) aufweisen oder weil sie fremdsprachig sind oder eine besondere intellektuelle Begabung haben, gestaltet sich die Schulzeit häufig schwieriger. Sie werden entsprechend der Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sind, von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und/oder DaZ-Lehrpersonen (Deutsch als Zweitsprache) betreut, auch in der gegenwärtigen Gesundheitskrise.
Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsorgan (KFO)
Die Koordinationsarbeit Schulen - Gemeinden innerhalb des KFO wird fortgesetzt. Das Notbetreuungsangebot an den Schulen ist Kindern von Eltern vorbehalten, die in einem für das Krisenmanagement wichtigen Sektor arbeiten, insbesondere im Gesundheits- und Sicherheitsbereich. Die Zahl der in den Schulen betreuten Kinder ist leicht gestiegen. Die Zahlen von letzter Woche werden in Klammern angegeben:
- Freitag 27. März: 152 (143) Kinder
- Montag 30. März: 215 (172) Kinder
- Dienstag 31. März: 208 (190) Kinder
- Mittwoch 1. April: 118 (83) Kinder
- Donnerstag 2. April: 193 (155) Kinder
Die Schulen werden ihre Betreuungsaufgabe an den Werktagen und zu den üblichen Unterrichtszeiten weiterführen, auch während der Osterferienzeit.
Fernunterricht: Situation in den Sonderschulen
Die sonderpädagogischen Einrichtungen folgen zwar den Anweisungen der Ämter für obligatorischen Unterricht, doch sind für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen Anpassungen notwendig. So mussten die Lehrpersonen von Schülerinnen und Schülern mit einer Hörbehinderung oder Hörbeeinträchtigung den Augenkontakt beibehalten, indem sie Videokonferenz-Räume für kleine Gruppen und/oder Einzelpersonen einrichteten. Die Lehrpersonen der Sprachheilschulen setzten auf mehrere Kanäle: Die Anweisungen, die Organisation der schulischen Arbeiten und die Zeitplanung wurden der Schülerin oder dem Schüler über Bilder und Piktogramme wie auch durch Töne oder Sprachnachrichten vermittelt. Die ordentlichen logopädischen Therapiesitzungen für die Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Einrichtungen im Umfang von 2 oder 3 Therapieeinheiten pro Woche finden, wenn dies sinnvoll ist, per Videokonferenz statt. Die Fachpersonen pflegen somit einen regelmässigen – je nach Situation einmal bis mehrmals pro Woche – Kontakt, wobei die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, aber auch die der Eltern berücksichtigt werden. Dies erfolgt telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail.
In einigen Institutionen wurden virtuelle Räume eingerichtet, so dass die Lehrpersonen die von ihnen gestalteten Aktivitäten mit ihren Kolleginnen und Kollegen teilen können, um neue Ideen einzubringen. Die Schulinternate sind weiterhin geöffnet. Einige der Kinder und Jugendlichen sind immer noch stationär untergebracht (z. B. wenn sie per Gerichtsbeschluss platziert wurden), während andere gegenwärtig zu Hause bleiben. Ist die Betreuung umfassend – die Schülerin oder der Schüler ist also auch im Internat untergebracht – kann sie oder er seit dem 16. März zu Hause bleiben, wenn die Eltern dies wünschen und die familiäre Situation es erlaubt. In diesen Fällen treffen die Eltern und die Leitung der sonderpädagogischen Einrichtung einen einvernehmlichen Entscheid.
Niederschwellige und verstärkte sonderpädagogische Massnahmen, Betreuung von Schülerinnen und Schülern in der Regelschule
Alle Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wobei das Wohl und die Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Umfeld und die Schulorganisation beachtet werden, die Schule in ihrem Wohnort oder Wohnquartier besuchen können. So können Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr eines Schulversagens droht und/oder die in ihrer Entwicklung gefährdet sind und/oder bei denen Lernbehinderungen auftreten, niederschwellige Unterstützungsmassnahmen (NM) angeboten werden. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können von verstärkten Unterstützungsmassnahmen (VM) profitieren. Trotz des Verbots des Präsenzunterrichts werden diese Massnahmen weiter von den schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen durchgeführt; diese haben sich organisiert, um den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schüler aufrechtzuerhalten.
Die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und die Klassenlehrpersonen der Regelschule sprechen sich ab, damit die Arbeitsaufträge, die allen Schülerinnen und Schüler in der Klasse erteilt werden, an die jeweiligen Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers mit niederschwelligen oder verstärkten Unterstützungsmassnahmen angepasst werden. Oftmals ist es notwendig, den Arbeitsumfang zu reduzieren, die Angaben und die geplanten Aktivitäten zu vereinfachen oder sogar andere Aktivitäten zu erteilen. Die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen bereiten sowohl in Papier- wie auch in digitaler Form Aktivitäten vor und erstellen Wochenpläne für ihre Schülerinnen und Schüler. Sie begleiten ihre Schülerinnen und Schüler so oft wie nötig und unterstützen sie, wenn konkrete Schwierigkeiten auftreten. Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung besteht ein Förderplan, in dem die Ziele, die sie während des Schuljahres erreichen sollen, klar festgelegt sind. In diesem Fall müssen die im Fernunterricht vorgeschlagenen Aktivitäten nicht nur den gesetzten Zielen entsprechen, sondern es der Schülerin oder dem Schüler auch ermöglichen, mit einer gewissen Autonomie zu arbeiten. Dies ist manchmal schwierig umsetzbar, auch für die Eltern.
Wie steht es bei den Schülerinnen und Schülern aus Familien, welche die Schulsprache (Deutsch/Französisch) nicht sprechen?
Bei Schülerinnen und Schülern, die eine andere Sprache als die Schulsprache sprechen (fremdsprachige Kinder und Jugendliche), steht das Erlernen der Schulsprache im Vordergrund. Neben dem Unterricht in der Klasse erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler Sprachkurse und den notwendigen Stützunterricht, um das erforderliche Sprachniveau zu erreichen, damit sie dem Unterricht folgen können. Diese Unterstützungsmassnahmen werden von der Schuldirektion organisiert. Sie werden in der Regel anfangs intensiv angeboten und entsprechend der Fortschritte der Schülerin oder des Schülers während des Spracherwerbs reduziert.
Trotz der Besonderheiten des Fernunterrichts wurde auch diese Form der Unterstützung schnell organisiert. Der regulär vorgesehene DaZ-Unterricht wird wo immer möglich mittels Videokonferenzen fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten spezifische Aufgaben, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. In Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen vergewissern sich die DaZ-Lehrpersonen (Deutsch als Zweitsprache) sehr regelmässig, manchmal mehrmals täglich, dass die Schülerinnen und Schüler die Anweisungen und die zu erledigenden Aufgaben verstehen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, da die Schülerinnen und Schüler zu Hause weniger Französisch oder Deutsch hören und sprechen und wenig Kontakt mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden haben. Die derzeitige Isolierung kann für Familien, die gerade neu in den Kanton gezogen sind und bei denen die Eltern noch wenig Kenntnisse vom Schulsystem und seinen Anforderungen haben, noch schwieriger zu meistern sein. Auch in diesem Bereich engagieren sich die Ämter für obligatorischen Unterricht dafür, die Chancengleichheit zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schüler der Relaisklassen
Auch die Relaisklassen, die Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten aufnehmen, also jene Fälle, welche die Schulen mit den üblichen internen Massnahmen nicht mehr bewältigen können, mussten den Präsenzunterricht einstellen.
Am 13. März wurden in den Relaisklassen 20 Schülerinnen und Schüler (9 aus Primarschulen und 11 aus den Orientierungsschulen) betreut. Das gesamte Team der Relaisklassen (Erzieherin/Erzieher, Psychologe, Lehrpersonen) sorgt seit dem 16. März für eine regelmässige Betreuung der betroffenen Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien, sofern diese dies wünschen. So bieten die Lehrpersonen Schularbeiten an, die an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst sind, und sind täglich von 9.30 bis 11.30 Uhr für die Fernunterstützung erreichbar. Sie nehmen von sich aus mindestens einmal pro Woche Kontakt auf, um die Erarbeitung der Lernaufgaben zu beurteilen und diese nach Bedarf anzupassen. In pädagogischen Belangen steht die zuständige Erzieherin oder der zuständige Erzieher in engem Kontakt mit der Schülerin oder dem Schüler und der Familie, um unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, welche die Schülerin oder Schüler als auch die Eltern (Organisation, Zeitplanung, familiäre Beziehungen usw.) zum Ausdruck bringen, eine entsprechende Unterstützung anzubieten. Sie oder er stellt auch den Kontakt zu den anderen beteiligten Ämtern oder Einrichtungen her (Kindesschutzbehörde, Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit usw.).
Die Rückmeldungen zeigen derzeit, dass diese Fernunterstützung in den meisten Fällen sehr geschätzt wird, insbesondere von Eltern, die täglich eine Reihe von Beziehungsproblemen und/oder organisatorische Schwierigkeiten zum Ausdruck bringen. Die Art und Häufigkeit dieser Unterstützung werden jeweils individuell anhand der Rückmeldungen der Eltern und der individuellen Situation bestimmt. Gestützt auf diese Einschätzung kann zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Relaisklassen und der Familie täglich ein Kontakt erfolgen. In diesen besonderen Fällen erfolgt die sehr enge Koordination in Zusammenarbeit mit den Kindesschutzbehörden (Jugendamt, Friedensrichter).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die schulbezogene Fragen haben, wenden sich zunächst an die Klassenlehrperson, die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen und/oder die Schuldirektion. Für andere Schwierigkeiten, die sich durch die Empfehlung, zu Hause zu bleiben, ergeben könnten (Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kindern, Motivationsschwierigkeiten, Ängste usw.) können die Ansprechpersonen der «Alltags»-Hotline Tel. 026 552 60 00 die betroffenen Familien an die zuständigen Fachpersonen der Unterrichtsämter verweisen, insbesondere an das Team der mobilen Einheit oder der Relaisklassen.
Mit diesem Newsfeed bleiben Sie auf dem Laufenden: COVID-19: Informationen zu den Freiburger Schulen