Die Altlastensanierung gehört zu den Prioritäten des Umweltschutzes, die entsprechend ihrer Bedeutung bundesrechtlich und kantonal spezifischell geregelt ist.
Das Bundesamt für Umwelt geht von rund 38'000 belasteten Standorten aus, wovon 4'000 wegen Ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt saniert werden müssen.
Arten belasteter Standorte
Belastete Standorte sind Orte, die durch Abfälle belastet werden und deren flächenmässige Ausdehnung relativ eng beschränkt ist. Sie umfassen:
- Ablagerungsstandorte: stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Standorte, an denen Abfälle definitiv abgelagert werden; ausgenommen sind Standorte, an die ausschliesslich unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial gelangt ist.
- Betriebsstandorte: Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
- Unfallstandorte: Standorte, die wegen ausserordentlicher Ereignisse, einschliesslich Betriebsstörungen, belastet sind.
- Schiessanlagen
Altlasten sind belastete Standorte, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes saniert werden müssen. Dies ist der Fall,, wenn z.B. ein Schutzgut (öffentliche Wasserfassung, Fluss etc.) bedroht ist.
Schutzgüter sind Oberflächengewässer, Grundwasser, Boden und Luft.
Aufgaben des Amts für Umwelt
- Führen und aktualisieren des Katasters belasteter Standorte
- Festlegung der erforderlichen Bedingungen in den Baubewilligungen zur Vermeidung der Entstehung neuer belasteter Standorte und Bauprojekte auf belasteten Standorte ermöglichen
- Verlangen der Untersuchung und der Überwachung belasteter Standorte, falls erforderlich
- Vorbereitung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Garantie der Finanzierung von Staatsleistungen für die Sanierung belasteter Standorte, deren Finanzierung der Kanton wird übernehmen müssen
- Verwaltung des eingeführten kantonalen Fonds für die Finanzierung der Massnahmen dessen Kosten dem Kanton unterliegen wenn die Verursacher unbekannt oder zahlungsunfähig sind und für die finanzielle Unterstützung der Kosten in Zusammenhang mit den ehemaligen Deponien und den Schiessanlagen der Gemeinden
- Ausführung der nötigen Massnahmen beim Bundesamt für Umwelt, um die Abgeltungen bei Altlastensanierungen zu erhalten
- Überwachung der Verwaltung des Aushubmaterials bei Bauarbeiten auf belasteten Standorte.