Auf kantonaler Ebene gehen das kantonale Abfallbewirtschaftungsgesetz (ABG) und seine Ausführungsverordnung, das Abfallbewirtschaftungsreglement (ABR), detaillierter auf einzelne Aspekte der Abfallbewirtschaftung ein.
Der Abfallwegweiser des Bundesamts für Umwelt (BAFU) liefert alle notwendigen Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfälle.
Aufgaben des Amts für Umwelt (AfU)
Prävention/Kontrolle
- Kontrolle der Infrastruktur und des Betriebs von Abfallbehandlungsanlagen (Reaktor- und Inertstoffdeponien, Kehrichtverbrennungs-, Sortier- und Kompostieranlagen usw.)
- Erteilen von Bewilligungen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen in Einhaltung mit dem ABG
- Kontrolle der Bewirtschaftung von Abfällen auf Baustellen (in Zusammenarbeit mit der kantonalen Bauwirtschaftskonferenz KBK)
- Unterstützen der Gemeinden bei ihrer Kontrollaufgabe im Zusammenhang mit der Verbrennung natürlicher Abfälle im Freien
- Aktualisieren des kantonalen Abfallbewirtschaftungsplans, d. h. bedarfsweise Neudefinierung der Bedingungen rund um den Umgang mit verschiedenen Abfälle
- Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Abfallbewirtschaftung
Sanierung
- Sanieren nicht-konformer Abfallanlagen und -deponien
Erhebung
- Ermittlung der produzierten Abfallmengen (Siedlungsabfälle, Sonderabfälle, Bauabfälle) und ihrer Entsorgungswege
- Beurteilung der Abfallstatistiken von Abfallbehandlungsanlagen