Elektronische und elektrische Geräte
Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik enthalten insbesondere Schwermetalle. Die Entsorgung dieser Geräte im Kehricht ist verboten. Sie müssen in den Fachhandel zurückgebracht werden, der verpflichtet ist, die Geräte kostenlos zurückzunehmen. Das Gleiche gilt für CDs, Disketten, Taxcards, Kopfhörer, Tintenpatronen/Toner, Stromkabel usw.
Einige Gemeinden haben Entsorgungsstellen eingerichtet, wo elektronische und elektrische Geräte abgegeben werden können. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Autos, Motorräder
Alte Autos und Motorräder, die nicht mehr durch die Fahrzeugprüfung kommen, werden von den Garagenbetreibern oder einem Autoverwerter (Kaufmann usw.) zurückgenommen. Abgenutzte Pneus können ebenfalls in Garagen zurückgebracht werden.
Tierische Abfälle
Für die Entsorgung von tierischen Abfällen ist die Sanima zuständig.
Haustierkadaver können ebenfalls bei der Sanima abgegeben werden. Sie können sich diesbezüglich aber auch an Ihren Tierarzt wenden.
Essensreste
Ein Faltprospekt informiert über die korrekte Entsorgung von Essensresten im Kanton Freiburg. Er richtet sich an alle Stellen, die solche Abfälle übergeben oder annehmen, sowie an die zuständigen Personen in den Gemeinden und der Verwaltung.