Gemäss dem Ausführungsgesetz vom 22. Mai 1997 zur Bundesgesetzgebung über die Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die regionalen Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.