Die Abfallplanung ergibt sich aus den Anforderungen der Bundesgesetzgebung (Art. 31 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz; Art. 4 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen), wonach es in der Verantwortung der Kantone liegt, eine Abfallplanung auf ihrem Gebiet zu erstellen. Dieser Plan legt die organisatorischen Grundlagen für die Abfallbewirtschaftung im Kanton Freiburg fest. Zu diesem Zweck:
- enthält er eine Bestandsaufnahme zur Erzeugung der verschiedenen Abfallkategorien und ihrer Entsorgungswege;
- werden darin zukünftige Entwicklungen in Zusammenhang mit ökologischen, demographischen und wirtschaftlichen Aspekten vorweggenommen und entsprechende Massnahmen zur Gewährleistung einer optimalen Abfallbewirtschaftung identifiziert;
- werden die zur Behandlung dieser Abfälle notwendigen Anlagen geplant und die für jede Abfallkategorie spezifischen Einzugsgebiete festgelegt. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel der Bedarf an Lagervolumen in den Deponien geschätzt oder das energetische Potenzial aus der thermischen Behandlung der Abfälle ermittelt.
Die Abfallplanung ist auch das administrative Instrument, anhand dessen die kantonale und eidgenössische Abfallbewirtschaftungspolitik umgesetzt wird. Um den Herausforderungen im Bereich der Umwelt und in Zusammenhang mit der Verknappung der Rohstoffe zu begegnen, hat das Bundesamt für Umwelt folgende Ziele festgelegt:
- Erzeugung von Abfall vermeiden;
- Kann die Erzeugung von Abfall nicht vermieden werden, sind die Mengen so stark wie möglich zu reduzieren;
- Verwertung durch Recycling der Stoffe oder thermische Verwertung.
Eines der Ziele besteht zudem darin, möglichst geschlossene Stoffkreisläufe anzustreben, indem Abfall nicht mehr als Verlust, sondern als Ressource betrachtet wird.
Die Abfallplanung legt also die kantonalen Ziele fest, die es zu erreichen gilt, um alle Arten von Abfällen zu reduzieren und entsprechend dem Stand der Technik so weit wie möglich wiederzuverwerten. Um dieses Ziel zu erreichen, umfasst der Plan eine Liste mit konkreten Massnahmen, die sich sowohl an die Industrie und die Bevölkerung als auch an die kommunalen und kantonalen Behörden richten. Dank der Zusammenarbeit mit diesen verschiedenen Instanzen konnte das Amt für Umwelt (AfU) in den letzten Jahren mehrere wesentliche Aspekte der Abfallbewirtschaftung im Kanton, wie die Anpassung der Recyclinganlagen für mineralische Bauabfälle an geltende Bestimmungen oder die Verbesserung der Analyse von Gebäudeschadstoffen, vorantreiben.
Revision der Abfallplanung
Der Sektor der Abfallbewirtschaftung befindet sich im Zuge neuer gesetzlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen in ständigem Wandel. Aus diesem Grund muss dieAbfallplanung regelmässig aktualisiert werden, um an diese neuen Herausforderungen angepasst zu werden und technische Innovationen zu berücksichtigen. Im Jahr 2020 hat das AfU mit der Ausarbeitung einer neuen Abfallplanung begonnen, dessen Entwurf voraussichtlich Ende 2023 in die Vernehmlassung gegeben wird.
Partizipative Workshops
Um den konkreten Anliegen der Hauptakteure dieses Bereichs möglichst gerecht zu werden, lud sie das AfU zwischen 2021 und 2022 zu verschiedenen Workshops ein. Im Wesentlichen wurden dabei zwei Themenbereiche - Siedlungsabfälle und Bauabfälle - behandelt.
Die Workshops hatten zum Ziel:
- sich über die Herausforderungen in diesem Sektor auszutauschen;
- die Grundlagen für eine gemeinsame Strategie zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu schaffen.
Das AfU hat eine Liste von Massnahmen zusammengestellt, welche die verschiedenen, während der Workshops geäusserten Ansichten bestmöglich berücksichtigt. Über eine Online-Umfrage konnten die Teilnehmenden und ihr berufliches Netzwerk die Relevanz dieser Massnahmen beurteilen, indem sie ihnen Prioritäten zuwiesen und Massnahmen, die sie als überflüssig oder nicht umsetzbar erachten, aussortierten.
Der partizipative Ansatz wurde von den Teilnehmenden grundsätzlich sehr positiv bewertet. Er ermöglichte es:
- sich über die spezifischen Probleme der verschiedenen Abfallkategorien auszutauschen;
- die betroffenen Akteure in die Erarbeitung von Lösungen einzubinden, wodurch eine bessere Zusammenarbeit bei der zukünftigen Umsetzung der Abfallplanung erzielt werden kann.
Ein Team von Fachpersonen des INSIT-Instituts der Hochschule für Ingenieurwesen und Wirtschaft (HEIG-VD) unterstützte das AfU bei der Animation der Workshops.
Ziele der Abfallbewirtschaftung
Workshop «Vision», 26. April 2021
Im Rahmen dieses Workshops legte das AfU seine Vision der Abfallbewirtschaftung dar und gab den Rahmen für die kommenden Diskussionen vor. Das Hauptziel dieses Treffens bestand darin, verschiedene Sichtweisen zusammenzuführen, um eine Übersicht über die wichtigsten Herausforderungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung im Kanton zu erlangen. Der Workshop, der online stattfand und an dem neben Staatsrat Jean-François Steiert 33 Personen teilnahmen, mündete in die Bestätigung der folgenden fünf Ziele:
- Bewusstseinsbildung und Initiieren von Verhaltensänderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung;
- Nachhaltige Begrenzung der Abfallerzeugung;
- Anstreben einer Schliessung der Materialkreisläufe;
- Sicherstellen, dass die Abfallentsorgung dem Stand der Technik entspricht und keine Umweltbelastung für künftige Generationen hinterlässt;
- Gewährleistung einer Vorbildfunktion der kantonalen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung.
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Siedlungsabfälle
Unter Siedlungsabfällen versteht man aus Haushalten stammende Abfälle sowie Abfälle aus Verwaltungen und Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen (Art. 3 VVEA). Die meisten dieser Abfälle werden über kommunale Sammelstellen oder direkt in den Wohnvierteln gesammelt, um anschliessend in Verbrennungs- oder Recyclinganlagen gebracht zu werden.
Workshop «Ideenfindung», 15. September 2021
Ziel des Workshops «Ideenfindung» war es, die Liste der Massnahmen zur Verminderung und Verwertung von Siedlungsabfällen, die in die Abfallplanung aufgenommen werden sollen, zu erweitern. Die Teilnehmenden wurden in vier Gruppen aufgeteilt, um folgende Themen zu diskutieren:
- Verhaltensänderung (Suffizienz, Littering usw.);
- Lebensmittelabfälle;
- Verpackungen;
- Lebensdauer von Gegenständen.
Ziel war es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, die vom AfU vorab identifizierten Massnahmen zu thematisieren und auf der Grundlage der in jeder Gruppe geführten Diskussionen neue Massnahmen vorzuschlagen.
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Online-Umfrage, Dezember 2021- Februar 2022
Im Anschluss an die Phase «Ideenfindung» wurde eine erste Liste von Massnahmen für die Abfallplanung zusammengestellt. Ziel der Online-Umfrage war es, die Akzeptanz und Zweckmässigkeit der Massnahmen zu beurteilen und diejenigen zu ermitteln, deren Umsetzung als vorrangig erachtet wird. Die Umfrage stand den Teilnehmenden der vorangegangenen Workshops sowie ihrem beruflichen Netzwerk offen. Insgesamt nahmen so 434 Personen an der Umfrage teil.
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Baustellenabfälle
Baustellenabfälle sind Abfälle, die beim Bau, Umbau oder Rückbau von festen Anlagen wie Gebäuden, Strassen oder Ingenieurbauten entstehen. Ein Teil dieser Abfälle wird recycelt oder wiederverwendet, der Rest wird auf Deponien entsorgt.
Workshop «Kontextualisierung», 2. Mai 2022
Ziel dieses Workshops war es, die Herausforderungen in Bezug auf Baustellenabfälle zu diskutieren und Wege für potenzielle Verbesserungen auf kantonaler Ebene zu identifizieren, insbesondere im Hinblick auf das Prinzip der Kreislaufwirtschaft, d. h. die Verbesserung des Recyclings, die Begrenzung der Abfallerzeugung und die Wiederverwendung von Baumaterialien.
Im Rahmen dieses Online-Workshops wurden Beiträge von zwei Fachleuten aus den Bereichen ökologisches Bauen und Materialrecycling organisiert. Durch diesen Austausch konnte den Teilnehmenden neues Fachwissen vermittelt und eine Diskussion über innovative Perspektiven im Bauwesen angestossen werden.
Workshop «Ideenfindung», 18. Mai 2022
Im Anschluss an den Workshop «Kontextualisierung» erstellte das AfU eine Liste von 25 Massnahmen zu Baustellenabfällen. Ziel des Workshops «Ideenfindung» war es, den Teilnehmenden (Architektinnen und Architekten, Baufachleute, öffentliche Körperschaften) die Möglichkeit zu geben, die Liste von Massnahmen zu kommentieren, zu ergänzen und zu bereichern.
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