Als Gebäude gilt gemäss Definition aus der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (SR 431.841): «Jedes auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauwerk, das Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sports dient. Jeder Gebäudeteil zählt als selbstständiges Gebäude, wenn ein eigener Zugang von aussen und eine Brandmauer zwischen den Gebäudeteilen bestehen.»
Die Registerführer der Einwohnerregister entnehmen den EGID dem GWR auf Basis eines Adressvergleichs, der zwischen den beiden Registern identisch sein muss. Anschliessend weisen sie diesen den entsprechenden Personeneinträgen im Einwohnerregister zu. Diese Zuordnung ist für alle Personen durchzuführen, welche in einem Gebäude gemäss Gebäudedefinition der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister wohnen.
EGID-Nummer
Lead
Der eidgenössische Gebäudeidentifikator (EGID) ist die Identifikationsnummer des Gebäudes, in dem die Person wohnt und das durch die Wohnadresse bestimmt ist. Der EGID wird durch das GWR generiert und erlaubt schweizweit eine eindeutige Identifikation des Gebäudes.
Herausgegeben von Amt für Energie
Letzte Änderung: 28.02.2024