Informationen
Aktuelle Lage
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die Massnahmen für den Fall einer Strommangellage genehmigt. Vier Verordnungen über Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung, Kontingentierung und Netzabschaltungen stehen nun bereit (aktueller Stand der Verordnungen). Eine Lösung für den öffentlichen Verkehr ist zurzeit in der Vernehmlassung.
Siehe auch Q&A: Massnahmen Strommangellage (Stand: 1. Mai 2024)
Versorgungslage
Verfügbare Energie in der Schweiz
Kontakt
Infoline des Bundes
0800 005 005
hotline@bwl.admin.ch
Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
Samstags von 9 bis 14 Uhr
Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg hat eine zentrale Beratungsstelle eröffnet, die Ihre Fragen zum Risiko einer Energiemangellage im Winter beantwortet. Sie können sich per E-Mail an sie wenden: viequotidienne@fr.ch
Nützliche Links
- Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
- nicht-verschwenden
- admin.ch
- Ostral
- OIC
- EnDK
- Freiburger Gemeindeverband (FGV)
- Home - BFE EA (alliance2022-23.ch)
- Alertswiss
Praktische Informationen
Gewisse Branchenverbände haben bereits im Hinblick auf eine Mangellage gehandelt. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat beispielsweise den Bericht «Strommangellage in der Landwirtschaft» veröffentlicht, der konkrete Lösungen für eine Notstromversorgung darlegt.
