Die Klimastrategie des Staatsrats ist eine Priorität seines Regierungsprogramms 2017–2021 und tritt mit dem Klimaplan in eine neue entscheidende Phase ein. Die Kantonsregierung Freiburgs hat einen Katalog von 115 Massnahmen definiert, die ab 2021 umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen betreffen die sieben Schlüsselbereiche: «Wasser», «Biodiversität», «Raum und Gesellschaft», «Mobilität», «Energie und Gebäude», «Landwirtschaft und Lebensmittel» sowie «Konsum und Wirtschaft».
Die Massnahmen zum Klimaschutz werden sich in vielen Bereichen auswirken und sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigung und die Wirtschaft vorteilhaft sein. Der Entwurf der Freiburger Klimastrategie stellt eine adäquate Koordination mit anderen sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Politiken und Strategien sicher und vermeidet dabei Doppelspurigkeiten; so werden bestehende Massnahmen verstärkt und neue ehrgeizige Massnahmen vorgeschlagen. Für die Umsetzung sind 22,8 Millionen Franken nötig, ein Betrag, der zu den bereits getätigten Ausgaben für sektorale Massnahmen wie, um nur ein paar Beispiele zu nennen, das Freiburger Gebäudeprogramm, die energetische Sanierung der Staatsgebäude oder die Investitionen in den Langsamverkehr hinzukommt.
Ein partizipativer Ansatz und eine vollständige Kohlenstoffbilanz
Für die Erarbeitung des Klimaplans wurde ganz gezielt ein partizipativer Prozess gewählt, um die spezifischen Bedürfnisse und Erwartungen der verschiedenen Akteure im Kanton Freiburg bestmöglich zu integrieren und um koordiniert vorzugehen. Dabei wurden die betroffenen kantonalen Dienststellen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen.
Der Kanton Freiburg gehört zu den ersten Kantonen, die eine vollständige Kohlenstoffbilanz erstellt und hierfür eine Schätzung ihres gesamten CO2-Fussabdrucks vorgenommen haben. Die Kohlenstoffbilanz umfasst damit nicht nur die direkten Emissionen (Emissionen auf dem Kantonsgebiet), sondern auch die importierten und exportierten Emissionen (ausserkantonale Emissionen). Die Berechnung des CO2-Fussabdrucks hat es möglich gemacht, die Aktivitäten mit den höchsten Treibhausgasemissionen zu bestimmen. Auf dieser Grundlage wurden für jede Achse die Ziele und Massnahmen zur Verminderung definiert.
Sofortige Umsetzung und agiler Ansatz
Die Umsetzung der sogenannten Kernmassnahmen, zu denen beispielsweise die Pilotprojekte zur Vernetzung resilienter Biotope oder eine klimaangepasste Landwirtschaft gehört, gilt als dringend und soll deshalb bereits im Herbst 2021 beginnen.
Der Staatsrat hat sich für eine iterative und kooperative Methode entschieden. Er will die verschiedenen Massnahmen über die im Plan benannten Dienststellen durchführen und den Grad der Umsetzung der Massnahmen mit einem Monitoring-Instrument und mit Indikatoren regelmässig bewerten. Die Klimapolitik und die Massnahmen werden im Anschluss an jede Monitoring-Periode des Massnahmenplans, d. h. alle fünf Jahre, und entsprechend der Wirksamkeit der eingesetzten Massnahmen angepasst werden.