Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, auch BTV-3) verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 wurde am 29. August 2024 bei zwei Schafen im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn festgestellt. BTV-3 breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht. Der Tierverkehr in der Schweiz bleibt ohne Einschränkungen möglich. Die Blauzungenkrankheit wurde 2007 erstmals in der Schweiz festgestellt. Damals war jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf. Zwischen 2008 und 2010 führte die Schweiz ein umfassendes Impfprogramm durch.
Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände
Folgende Massnahmen können helfen, die Anzahl der Mücken in der Umgebung zu reduzieren und somit die Gefahr zu senken, dass die Tiere infiziert werden:
- chemische Insektenabwehrmittel (Repellentien) bei Tieren einsetzen
- Stallhaltung der Tiere während der Dämmerung
- Stehendes Wasser entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.
- Einstreu und Mist mindestens 1x pro Woche entfernen
Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit
Je nach Serotyp schützen die Impfstoffe die Tiere nicht vor einer Infektion, können aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit verringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Für Informationen zur Impfung können sich Tierhaltende an ihren Bestandestierarzt oder ihre Bestandestierärztin wenden.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD). Die verfügbaren finanziellen Mittel werden primär für die Beschaffung der Impfstoffe gegen BTV-4, BTV-8 sowie EHD verwendet. Ende 2024 wurden grössere Mengen von BTV-3-Impfstoffen importiert. Impfstoff wird von den in der Schweiz ansässigen Vertriebsfirmen laufend nachbeschafft. Dabei kann es temporär zu Engpässen kommen. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfstoffnachfrage festgelegt.
Weitere Informationen auf der Website des BLV
Massnahmen zur Bekämpfung ab 01.04.2025
Der Veterinärdienst Schweiz (VetD CH) hat ein schweizweit einheitliches Vorgehen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT) in der Schweiz ab 2025 festgelegt. Die Zielsetzungen und die damit verbundenen Massnahmen sind vom in der Schweiz zirkulierenden Serotypen, der epidemiologischen Situation und den zur Verfügung stehenden Instrumenten zur Bekämpfung der BT, insbesondere der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Impfstoffen, abhängig. Es werden folgende Situationen unterschieden:
- Situation A: Der Serotyp tritt in der Schweiz bereits weitverbreitet auf und es besteht die Möglichkeit einer Impfung. à BTV-3 und BTV-8 gehören zu den Serotypen, die in der Schweiz bereits auftreten und weitverbreitet sind.Das Ziel der Bekämpfung dieser Serotypen ist eine Schadensminimierung. Mit einer Impfung können die Tierhaltenden ihre Tiere vor schweren Krankheitsverläufen schützen und damit massive wirtschaftliche Schäden verhindern. Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls können zusätzlich zur Schadensminimierung beitragen. Es sind keine seuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen notwendig. Klinisch kranke Tiere dürfen aber nicht verstellt werden. Die Verantwortung für den Schutz der Tiere obliegt den Tierhaltenden. Die Impfung ist freiwillig, sie wird vom BLV, der Rinder- und Schafebranche, der Tierärzteschaft und den Kantonstierärztinnen und -tierärzten jedoch dringend empfohlen. Das BLV unterstützt die Tierhaltenden, in dem es Impfstoffe beschafft.
- Situation B: Der Serotyp tritt in der Schweiz regional begrenzt auf oder es besteht noch keine Möglichkeit einer Impfungà Bei in der Schweiz regional begrenzt auftretenden Serotypen oder bei Serotypen ohne Impfmöglichkeit, ist es das Ziel, den Ausbruch einzudämmen. Dafür sind seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen notwendig. Durch Einschränkungen im Tierverkehr soll die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit verlangsamt werden, um noch nicht betroffene Gebiete und Tierhaltungen zu schützen. Die Tierhaltenden müssen zudem die angeordneten Massnahmen zur Reduktion des Mückenbefalls umsetzen.
Hat sich der Serotyp weit verbreitet und ist Impfstoff gegen den Serotypen in ausreichender Menge verfügbar, kann das BLV nach Anhören der Kantonstierärzteschaft entscheiden, dass auf seuchenpolizeiliche Sperrmassnahmen verzichtet und nach Situation A vorgegangen wird.
Vektorfreie Periode
In Absprache mit dem Nationalen Zentrum für Vektorentomologie der Universität Zürich und nach Anhören der Kantone hat das BLV entschieden, eine vektorfreie Periode auszurufen. Diese dauert vom 1. Dezember bis zum 31. März. Sie beschreibt eine Zeit, in der keine oder nur wenige Mücken auftreten, die als Überträger von Blauzungenviren in Frage kommen.Während der vektorfreien Periode kann die Kantonstierärztin bzw. der Kantonstierarzt auf die Anordnung von Sperrmassnahmen, Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls und Impfungen ganz oder teilweise verzichten. Die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit wurde entsprechend ergänzt.
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Medienstelle
T +41 58 463 78 98
media@blv.admin.ch
Website (BTV)
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW
Santé animale
saav-sa@fr.ch
T +41 26 305 80 70
Website
Dokumente
- Technische Weisungen über den Schutz von Tieren vor Vektoren der Blauzungenkrankheit und der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (PDF, 149.76k)
- Empfehlungen bezüglich Impfung von Tieren gegen das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (PDF, 195.75k)
- Fachliche Hauptbotschaften für die dringende Empfehlung der Impfung gegen Vektor-übertragene Tierseuchen (PDF, 92.96k)
- Argumentarium und FAQs zur Impfung gegen vektorübertragene Tierseuchen, im Besonderen gegen das Blauzungenvirus (PDF, 309.7k)
- Impfung gegen vektorübertragene Krankheiten (Rinder) (PDF, 863.7k)
- Impfung gegen vektorübertragene Krankheiten (Schafe) (PDF, 3.15MB)