Die Importe und Exporte
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Wer Lebensmittel, lebende Tiere, tierische Nebenprodukte oder jede andere Ware tierischer Herkunft importieren möchte, muss die betreffende Gesetzgebung respektieren. Es obliegt der verantwortlichen Person sicherzustellen, dass die am Tag der Einfuhr geltenden Einfuhrbedingungen in allen Punkten eingehalten werden.
In seiner Funktion als kantonale Behörde ist das LSVW damit beauftragt, die Exportzertifikate für Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Kosmetika sowie lebende Tiere und Tierprodukte zu erstellen.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.11.2023