Gemäss kantonalem Ausführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Entsorgung tierischer Abfälle müssen die Halter von Nutztieren, die obligatorisch bei der Sanima versichert sind, eine Entsorgungsprämie für tierische Abfälle bezahlen.
Die Entsorgungsprämien werden vom Staatsrat festgesetzt. Diese werden unter angemessener Berücksichtigung der Risiken berechnet und richten sich nach der Tiergattung. Die Entsorgungsprämien werden jährlich, gleichzeitig mit den Versicherungsprämien, fakturiert.
Die bei der Sanima versicherten Tierhalter können die Tierkadaver kostenlos bei den Sammelstellen abgeben.
Für die Entsorgung von Hunden, Katzen und anderen kleinen Haustieren und einheimischer wild lebender Tiere wird ebenfalls keine Entsorgungsgebühr erhoben.