Sind die baulichen Normen, sowie die zweckentsprechenden Anforderungen respektiert, kann der Kantonstierarzt für folgende Anlagen eine Bewilligung erstellen:
- Sammel- und Zwischenlagerungsstellen für Tierkadaver und andere tierische Nebenprodukte;
- Unternehmen für den Transport von tierischen Nebenprodukten;
- Entsorgungsstellen für tierische Nebenprodukte (Verbrennungsstationen, Biogasanlagen oder Kompostierzentren).
Die Entsorgung von Speiseabfällen ist ebenfalls geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Kapitel "tierische Nebenprodukte".