Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren
Der Gewerbsmässige Umgang mit Tieren wird durch den folgenden rechtlichen Rahmen geregelt:
Gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde
Wer die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder oder Hufpflege für Pferde durchführen will, ohne über eine fachspezifische Berufs- oder Hochschulausbildung oder eine berufs- oder Hochschulausbildung mit einer fachspezifischen Weiterbildung zu verfügen, benötigt eine kantonale Bewilligung.
Documents
- Personen mit einer Bewilligung zur gewerbsmässigen Klauen- und Hufpflege im Kanton Freiburg
- Verfahren für die Bewilligung für die gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege im Kanton Freiburg
- Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Huf- und Klauenpflege
- Bestätigungsformular der praktischen Erfahrung in der Klauenpflege für Rinder
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen