Veterinärmedizin
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Im Kanton Freiburg ist die veterinärmedizinische Fachtätigkeit zum Teil durch das Gesundheitsgesetz geregelt. Diese beauftragt ausserdem den Kantonstierarzt/die Kantonstierärztin mit den Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorbeugenden Massnahmen und der Bekämpfung von Zoonosen (auf den Menschen übertragbare Krankheiten). Er oder sie kontrolliert ebenfalls den Einsatz von Tierarzneimitteln und die Tierärzteapotheken.
Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Letzte Änderung: 14.11.2023