Das Selbstkontrollsystem von ausserschulische Betreuungsstellen und Krippen, die Mahlzeiten an die Kinder abgeben die auf Platz zubereitet werden, muss auf den Bestimmungen der Guten Verfahrenspraxis im Gastgewerbe (Leitlinie GVG), anerkannt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), basieren. Die in den GVG-Leitlinien aufgeführten Vorschriften und Angaben wiedergeben die minimalen Anforderungen an diese Art von Tätigkeit. Diese Leitlinien können bei GastroSuisse bestellt oder direkt über die Internetseite des Verbandes Hotelleriesuisse heruntergeladen werden. Passende Ordner bezüglich der Umsetzung der Anforderungen können ebenfalls auf den Internetseiten der beiden Verbände bestellt werden.
Für ausserschulische Betreuungsstellen und Krippen, die sich die Mahlzeiten durch Drittstellen (Catering, Restaurant, Gemeinschaftsgastronomie) liefern lassen und diese lediglich an die Kinder abgeben (ohne Zubereitung mit Ausnahme der Regenerierung und des Anrichtens auf dem Teller), hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) ein Dokument erarbeitet, welches weiter unten heruntergeladen werden kann. Dieses Dokument beschreibt die, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit angewandten, minimalen Anforderungen; es besteht aus einer Gefahrenanalyse, Arbeitsweisungen und Kontrollblätter. Diese Elemente müssen an die spezifischen Tätigkeiten der Einrichtung angepasst, oder entsprechend ergänzt, werden und jederzeit in der Einrichtung verfügbar sein.
Das Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeinspektorat des LSVW steht Ihnen für allfällige weitere Auskünfte in diesem Zusammenhang zur Verfügung.