Dauerhafte Massnahmen
Grundsätzlich wird der Wintersmog mit dauerhaft greifenden Massnahmen bekämpft. Damit konnten die Emissionen von Feinstaub in den vergangenen 15 Jahren um rund 25 % gesenkt werden. Um die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung einhalten zu können, ist aber eine weitere Reduktion der Emissionen von Feinstaub und seiner Vorläuferschadstoffe um 50 Prozent nötig.
Temporäre Massnahmen
Temporäre Massnahmen werden getroffen, wenn die Belastung Spitzenwerte erreicht, um die Konzentrationen an Feinstaub zu reduzieren und die schädlichen Wirkungen der Verschmutzung Belastung auf die Gesundheit zu vermeiden.
Unter diesen Aspekten hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK ein Interventionskonzept Feinstaub für temporäre Massnahmen beschlossen. Bei ausserordentlich hohen Feinstaubbelastungen wird die Bevölkerung zuerst informiert und bei andauernder Belastung werden in zwei Stufen regionale Interventionsmassnahmen angeordnet.
Interkantonales Feinstaub-Interventionskonzept
Das Konzept besteht aus drei Stufen:
- Informationsstufe: Überschreiten in einer Region die Tagesmittel von Feinstaub die Informationsstufe von 75 µg/m³ wird die Bevölkerung verstärkt über die Belastungssituation und persönliche Verhaltensempfehlungen informiert und zum Ergreifen von freiwilligen Massnahmen aufgerufen.
- Interventionsstufe 1: Überschreiten in einer Region die Tagesmittel von Feinstaub die Interventionsstufe 1 von 100 µg/m³ werden zusätzlich zur Informationsstufe behördlich angeordnete Massnahmen ergriffen wie Tempo 80 auf Autobahnen, Verbot von Feuer im Freien und Verbot des Betriebs von mit Feststoff befeuerten Zweitheizungen.
- Interventionsstufe 2: Überschreiten in einer Region die Tagesmittel von Feinstaub die Interventionsstufe 2 von 150 µg/m³ werden zusätzliche behördlich angeordnete Massnahmen ergriffen.