Grundsätzlich wird der Sommersmog mit dauerhaft greifenden Massnahme bekämpft. Damit konnten die Ozon-Vorläuferschadstoffe Stickoxide (NOx) und flüchtige organische Schadstoffe (so genannte VOC) in den vergangenen 15 Jahren um rund die Hälfte gesenkt werden. Die Ozonspitzen sind entsprechend gesunken. Um den Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung einhalten zu können, ist aber eine weitere Reduktion von NOx und VOC um 50 Prozent nötig. Dies soll nebst vermehrter Information erreicht werden durch langfristige Massnahmen wie die konsequente Anwendung der besten verfügbaren Technologien bei allen Verursachergruppen. Dazu gehören unter anderem die Abgasvorschriften für Verbrennungsmotoren (Motorfahrzeuge, Maschinen und Geräte).
Informationsschwelle. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK hat am 21. April 2005 nach Absprache mit den Bundesbehörden entschieden, die Bevölkerung bei hohen Ozonwerten aktiv durch die Massenmedien zu informieren. Sie orientiert sich dabei am europäischen Schwellenwert von 180 µg/m³, ab dem die Bevölkerung verstärkt informiert werden soll. 180 µg/m³ entspricht dem anderthalbfachen Wert des Ozon-Immissionsgrenzwertes der Schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung.
Alarmschwelle. Sobald die Ozonkonzentration während drei aufeinander folgenden Stunden 240 µg/m³ überschreitet, werden die Kantone Sofortmassnahmen ergreifen wie z.B. temporäre Temporeduktionen.
Sommersmogbekämpfung
Lead
Kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen werden getroffen, um den durch hohe Konzentrationen an Ozon verursachten Sommersmog zu bekämpfen.
Herausgegeben von Amt für Umwelt
Letzte Änderung: 01.02.2017