Kontrolle des Lufschadstoffausstoss
Das Amt für Umwelt (AfU) überprüft, dass stationäre Anlagen und geplante neue Anlagen den in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Das AfU kontrolliert:
- Öl-, Gas- und Holzheizungen;
- Industrielle und gewerbliche Anlagen;
- Baustellen, insbesondere die Maschinen;
- Tankstellen;
- Stallungen, einschliesslich der Anlagen zur Lagerung von Hofdünger.
Das AfU prüft die Projekte neuer Anlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und kontrolliert sie nach der Inbetriebnahme. Es prüft, ob die Anlagen so ausgelegt und ausgestattet sind, dass sie die Emissionsgrenzwerte einhalten können und ob die Kaminhöhen den Bundesbestimmungen entsprechen.
Die Emissionen der bestehenden Anlagen werden im Auftrag des AfU regelmässig kontrolliert oder gemessen.
Gemäss Artikel 4a des Ausführungsbeschlusses zur Bundesgesetzgebung über die Luftreinhaltung, behandeln die Gemeinden die Klagen über schädliche und lästige Einwirkungen; sie bemühen sich dabei um eine Schlichtung. Das AfU berät die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.