Im Rahmen der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) hat der Bundesrat im April 2018 beschlossen eine obligatorische Kontrolle der Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln für Holzbrennstoffe (Zentralheizungen) mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW einzuführen. Die Umsetzung dieser neuen Vorgaben liegt in der Verantwortung des Kantons.
Das Amt für Umwelt (AfU) muss entsprechend sicherstellen, dass diese kleinen Holz-Zentralheizungen die von der LRV festgelegten Grenzwerte einhalten. Eine Holzheizung, welche diese Werte einhält, stösst namentlich deutlich weniger gesundheits- und umweltschädigenden Feinstaub aus. Für Einzelraumfeuerungen (Cheminées, Holzöfen usw.) sind nach wie vor keine Emissionsmessungen vorgeschrieben, jedoch wird eine Sichtkontrolle der Feuerungsanlage und der Brennrückstände durchgeführt.
Das AfU hat den Kaminfegermeister-Verband des Kantons Freiburg beauftragt, die betroffenen Besitzer ab dem 1. Dezember 2020 zu informieren um anschliessend die Kontrollen während der Heizperiode 2021-2022 zu starten.