Das Befahren der Forststrassen mit Motorfahrzeugen ist verboten. Diese Zugangsbeschränkung hat mehrere Ziele:
- Wiederherstellung der Ruhe in den Wäldern für die immer zahlreicher werdenden Nutzer, die hier die Ruhe suchen, die sie sonst nirgendwo mehr finden.
- Die Störungen der Fauna durch den motorisierten Verkehr sollen verringert werden.
- Es soll deutlich gemacht werden, dass Forststrassen keine Abkürzung zwischen Ortschaften sind, da ihre Breite und ihr Verlauf nicht dafür vorgesehen sind.
- Ermöglichung einer rationelleren Nutzung des Waldes, indem den Förstern ermöglicht wird, mit einem Mindestmass an Störungen zu arbeiten.
Derzeit sind in den meisten Wäldern des Kantons verkehrsbeschränkende Massnahmen in Kraft.
Verkehrszeichen wie allgemeine Fahrverbote müssen auch von Radfahrern und Mountainbikern sowie von Reiterinnen und Reitern beachtet werden.
Ausserdem ist das Mountainbiken und Reiten in den Freiburger Wäldern nur auf befahrbaren Forststrassen oder auf speziellen markierten Wegen erlaubt (Art. 30 WSG).
Gemäss Art. 28 des Reglements über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSR) ist die Bewilligungspraxis umfassend festgelegt.
Es liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Amts für Wald und Natur WNA, Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Forststrassen zu erteilen (Abs. 2). Das gleiche Prinzip gilt für Strassen mit gemischter Nutzung, d.h. mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung.
In Bezug auf die Situation von Strassen, die ausschliesslich landwirtschaftlich genutzt werden, enthält die Gesetzgebung für Meliorationen keine Rechtsgrundlage, die es dem Amt für Landwirtschaft oder anderen Ämtern oder Behörden erlaubt, Fahrverbote in Ausnahmefällen aufzuheben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur das WNA gesetzlich befugt ist, Ausnahmebewilligungen für das Befahren von gesperrten Forststrassen und Strassen mit gemischter Nutzung zu erteilen.
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Philippe Wohlhauser
Amt für Wald und Natur
Sektion Wald und Naturgefahren
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 23
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