Organisatorische Massnahmen
Erweisen sich technische Schutzmassnahmen oder raumplanerische Handlungsmöglichkeiten als ungenügend, unverhältnismässig oder sogar als undurchführbar, können organisatorische Massnahmen entscheidend zur Verhinderung oder Reduktion von Risiken sowie zur Verhinderung von Unfällen beitragen.
Mit einem vermehrt risikobasierten Umgang mit Naturgefahren gewinnen organisatorische Massnahmen an Bedeutung. Ausserdem sind sie meist kostengünstiger als aufwendige Schutzbauten. Organisatorische Massnahmen sind oft eine sinnvolle Ergänzung anderer Massnahmen (raumplanerische Massnahmen, Schutzbauten, Schutzwaldpflege, usw.).
Nachstehend einige Beispiele
- automatische Alarmsysteme
- Warn- und Überwachungsdienste
- Vorbereitung von Evakuationsplänen
- Evakuation von Personen
- Sperrung von Strassen oder Bahnlinien
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Benoît Mazotti
Amt für Wald und Natur
Sektion Wald und Naturgefahren
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43
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