- Schutz für Mensch, Umwelt und Sachwerte vor gravitativen Naturgefahren unter Berücksichtigung des integralen Risikomanagements. Die Risiken bleiben stabil oder gehen zurück.
- Durch Präventionsmassnahmen werden Gefahren (wie Lawinen, Rutschungen, Steinschläge, Sturzprozesse, Überschwemmungen, Murgänge) oder deren Folgen gemäss den Grundsätzen des integralen Risikomanagements begrenzt.
- Die Wälder, die vor Naturgefahren schützen, erfüllen ihre Funktion optimal; ihre Wirksamkeit wird erhalten und verbessert.
- In Siedlungen und bei Infrastrukturen mit Öffentlichkeitscharakter («institutioneller Raum») wird ein Sicherheitsniveau erreicht, das dem allgemeinen schweizerischen Standard entspricht.
- Die für die Berücksichtigung der Naturgefahren in der Raumplanung nötigen Referenzen sind verfügbar, akzeptiert und werden so weit als möglich in den Planungsinstrumenten (OP, OPD usw.) umgesetzt. Dies ist ein gemeinsames Ziel verschiedener Dienststellen.
- Die verschiedenen Genehmigungsverfahren (RPBG, BVG und andere) für spezifische Projekte berücksichtigen die verfügbaren Referenzen. Dies ist ein gemeinsames Ziel verschiedener Dienststellen.
Prioritäre Ziele
- Die verschiedenen Projekte für den Unterhalt der Schutzwälder, für Präventionsmassnahmen und für Erschliessungen im Rahmen der beiden Programmvereinbarungen «Schutzwälder» und «Schutzmassnahmen» sowie die Einzelprojekte sind realisiert oder werden in Absprache mit den Bauherren umgesetzt.
- Die vom WNA in Zusammenarbeit mit der NGK und dem BRPA realisierten Gefahrenkarten sind fertiggestellt. Ein Nachführungskonzept gemäss den aktuellen Standards (GIS, Geodatenbank) liegt vor.
- Andere Referenzen wie der Ereigniskataster (StorMe, seit 1998) und ein Schutzbautenkataster (ProtectMe) sind verbessert oder in Zusammenarbeit mit dem BAFU geschaffen.
- Die Unterstützung der Gemeinden bei der Organisation von Eingriffen (GFO, ABSM) ist gewährleistet.