Ihre Steuererklärung muss bis zum 31. März 2025 elektronisch oder per Post bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.
Eine Fristverlängerung erhalten Sie ganz einfach, indem Sie den Betrag von CHF 20.00 mit der Ihrer Steuererklärung beigefügten QR-Rechnung bezahlen.
Wenn Sie für eine Verlängerung bezahlen, haben Sie eine Frist bis zum 30. Juni 2025.
Steuerpflichtige, welche aus wichtigen Gründen (Subventionen, Stipendien, usw.) die Steuerveranlagung möglichst rasch erhalten möchten, müssen Ihre Steuererklärung mittels FriTax elektronisch abgeben.
Wird die Steuererklärung von Ehepaaren per Post eingereicht, muss sie von beiden Ehegatten unterzeichnet werden.