Natürliche Personen können freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, von den Einkünften abziehen.
Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen
Die kantonale Steuerverwaltung hat das Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, mit Sitz im Kanton Freiburg publiziert.
Veröffentlicht am 19. März 2019 - 17h15
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Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung: 30.04.2024 - 16h20