Wichtige Ereignisse
-
Nach mehrmonatigen Bauarbeiten wurden die neuen Schalter der KSTV im Juni 2023 eingeweiht. Diese wurden an einem Ort zusammengefasst, um den Freiburger Steuerzahlern einen besseren Service zu bieten, insbesondere durch die Schaffung eines einzelnen Empfangsbereichs und die Erleichterung des Zugangs direkt von aussen. Der Umbau wurde auch so konzipiert, dass die Personenflüsse zwischen den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und den Arbeitsplätzen besser getrennt werden können.
-
Wie bei jeder neuen Steuerperiode mussten die Sektoren der KSTV mit den verschiedenen Änderungen und Besonderheiten, die für die Veranlagungsperiode eingetreten sind, klarkommen.
Um die Freiburger Bevölkerung weiterhin zu unterstützen, wurde der Steuerfuss der Kantonssteuern auf dem Einkommen der natürlichen Personen für die Steuerperiode 2023 bei 96% belassen. Für den Anteil am Privatvermögen, der auf nicht börsenkotierte Wertpapiere entfällt, wird eine Erleichterung von 40% des Steuersatzes gewährt. Wenn Grundstücke in das Privatvermögen überführt werden, werden die auf diese Grundstücke entfallenden Steuern um 50 % herabgesetzt, wenn sie nicht innert 5 Jahren veräussert werden oder nach der Überführung an die Kinder übertragen werden. Die Pandemie hat ausserdem zu einer Verallgemeinerung des Homeoffices geführt, für welches die Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf den Abzug der Berufskosten, insbesondere der Fahr- und Verpflegungskosten, haben. Die Steuerveranlagungen haben daher diesen neuen Gewohnheiten Rechnung getragen.
Finanzielle Sanktionen gegen eine juristische Person sind abzugsfähig, wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter haben. Finanzielle Sanktionen einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde sind in Ausnahmefällen abzugsfähig, namentlich wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft dargelegt hat, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtmässig zu verhalten.
-
Infolge der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 2. Dezember 2008 (RPBG) wurde die KSTV ab dem 1. Oktober 2023 zur Veranlagungsbehörde der Mehrwertabgabe und damit zuständig für die Schätzung der Mehrwerte. Dies hat auch die Übernahme von über 700 Dossiers zur Folge, welche seit dem 1. Januar 2018 angefallen sind. Diese Dossiers wurden zwar von der RIMU eröffnet, aufgrund eines Entscheides des Grossen Rates jedoch nie veranlagt.
In Zusammenarbeit mit dem BRPA führte die KSTV neue Prozesse für die Behandlung der Dossiers ein. Sie stellte einen administrativen Leiter sowie eine Liegenschaftenschätzerin ein. Um die 700 ausstehenden Dossiers zu bearbeiten, wurden zudem mehrere Schätzer für eine eingeschränkte Zeit angestellt. Die ersten Schätzungen werden anfangs 2024 durchgeführt.
Kennzahlen
Personalbestand
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
VZÄ | 204.64 | 205.64 | 0.5% |
Personalrotation | 4.3% | 2.4% | - 43.2% |
Budget | 21'750'870 | 22'278'630 | + 2.4% |
Anzahl Personen, die die Abschlussprüfungen bestanden haben
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
SSK I (Zertifikat UE) | 5 | 3 | - 2 |
SSK IIA (Steuerfachperson UE) | 3 | 0 | - 3 |
SSK IIB (Zertifikat SE und JP) | 1 | 0 | - 1 |
SSK III (Steuerfachperson SE/JP respektive Steuerexperte SSK) | 0 | 0 | 0 |
Sonstige zertifizierende Weiterbildung | 2 | 3 | + 1 |
Budget der KSTV
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Ertrag | 1'306'576'000 | 1'330'045'100 | 1.8% |
Aufwand | 64'778'180 | 66'155'220 | 2.1% |
Veranlagung ordentliche Steuern
Steuerperiode 2021 |
Steuerperiode 2022 |
Veränderung | ||
---|---|---|---|---|
Natürliche Personen | Anzahl zu veranlagende Dossiers | 209'120 | 213'169 | - 1.9% |
Bearbeitungsstand am 31.12.N+1 | 81.9% | 81.5% | - 0.5% | |
Juristische Personen | Anzahl zu veranlagende Dossiers | 16'977 | 17'661 | + 4.0% |
Bearbeitungsstand am 31.12.N+1 | 66.0% | 63.0% | - 4.5% | |
Quellensteuer | Anzahl zu veranlagende Dossiers | 5'818 | 6'332 | + 8.8% |
Anzahl Quellensteuerpflichtige | 19'715 | 25'704 | +30.4% |
Veranlagung Grundstückgewinnsteuern
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Anzahl bearbeitete Dossiers | 3'356 | 3'156 | - 6.0% |
Kantonssteuer | 57'613'009 | 57'032'254 | - 1.0% |
Veranlagung Erbschafts- und Schenkungssteuern
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Anzahl bearbeitete Dossiers | 367 | 491 | + 33.8% |
Kantonssteuer | 11'430'443 | 10'046'729 | - 12.1% |
Steuererlasse
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Anzahl bearbeitete Dossiers | 196 | 172 | - 12.2% |
Kantonssteuer | 100'846 | 60'734 | - 39.8% |
Steuerhinterziehungsverfahren und Nachsteuern
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Anzahl bearbeitete Dossiers | 879 | 821 | - 6.6% |
wovon aus dem automatischen Informationsaustausch | 219 | 111 | - 49.3% |
Kantonale Nachsteuern | 3'874'143 | 3'158'048 | - 18.5% |
wovon aus dem automatischen Informationsaustausch | 606'344 | 567'164 | - 6.5% |
Bussen in Franken (Kanton) | 1'108'765 | 643'610 | - 42.0% |
wovon aus dem automatischen Informationsaustausch | 345'820 | 244'270 | - 29.4% |
Entscheide bezüglich Steuerbefreiung wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Steuerbefreiungsentscheide | 51 | 65 | + 27.5% |
wovon gewährte Steuerbefreiungen/positive Vorabbescheide | 38 | 58 | + 52.6% |
wovon abgelehnte Steuerbefreiungen/negative Vorabbescheide | 13 | 7 | - 46.2% |
Neue Steuerbefreiungsgesuche | 42 | 57 | + 35.7% |
Steuerbezug durch den Kanton
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Zahlungsvereinbarungen | 27'055 | 27'882 | + 3.1% |
Zahlungsbefehle | 19'395 | 20'102 | + 3.6% |
Druck und Versand
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Druck | 7'847'974 | 6'566'435 | - 16.3% |
Versand | 6'274'025 | 6'040'518 | - 3.7% |
Call-Center Veranlagung der natürlichen Personen und Steuerbezug
2022 | 2023 | Veränderung | |
---|---|---|---|
Anzahl eingegangene Anrufe | 186'327 | 169'470 | - 9.0% |
Anzahl beantwortete Anrufe | 147'902 | 140'659 | - 4.9% |