Die Gehaltsskalen des Staatspersonals basieren seit dem 1. Januar 2011 auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von November 2010 (Index = 109,6 Punkte), der als Bezugsgrösse für die Berechnung des Teuerungsausgleichs dient. Dieser Index lag im November 2019 bei 108,5 Punkten.
Der Staatsrat hat dennoch eine Reallohnerhöhung um 0,3 % beschlossen. Zusammen mit den schon 2017 (+ 0,4 %) und 2018 (+ 0,3 %) gewährten Lohnerhöhungen lassen sich damit die Folgen der Struktur- und Sparmassnahmen der Jahre 2013-2016 etwas mildern, besonders die Nachwirkungen des Solidaritätsbeitrags (temporäre Lohnreduktion). Mit dieser Gehaltsaufbesserung will der Staatsrat auch dazu beitragen, dass der Staat als Arbeitgeber attraktiv bleibt.
Finanziell schlägt diese Reallohnerhöhung mit rund 4 Millionen Franken zu Buche.