Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) schloss das Jahr 2019 mit einem aussergewöhnlichen Ergebnis ab: Die Rendite beträgt +10 % des Vermögens. Diese gute Performance bewegt sich im oberen Mittelfeld von vergleichbaren Pensionskassen und belegt die gute Verwaltung des Vermögens des versicherten Personals. Das Ergebnis folgt auf einen Verlust von -2,29 % im Jahr 2018 und steht im Kontext einer mittleren Performance von +4,06 % in der Periode von 2009 bis 2018.
Die Wertschwankungsreserven wieder aufstocken
Der paritätisch zusammengesetzte Vorstand der PKSPF nimmt dieses gute Ergebnis mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Es ermöglicht einerseits, die Wertschwankungsreserven um 80 Millionen Franken aufzustocken. Diese waren nach dem Jahr 2018 ausgeschöpft. Zur Erinnerung: Diese Reserven werden verwendet, um schlechte Ergebnisse an den Aktien- und Devisenmärkten auszugleichen. Andererseits kann der Vorstand die versicherungsmathematische Empfehlung umsetzen und den technischen Zinssatz von 2,25 % auf 2 % senken, ohne dabei die zukünftige Verzinsung der Guthaben des versicherten Personals zu belasten. Die PKSPF wies Ende 2019 einen Deckungsgrad von 79,5 % auf
2020 beginnt im Zeichen des Coronavirus
Der paritätische Vorstand blickt sorgenvoll auf das Jahr 2020. Auf die aussergewöhnlichen Ergebnisse im Jahr 2019 folgte im Januar und Februar 2020 im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (neues Coronavirus) eine unmittelbare Verlangsamung der globalen Wirtschaftskonjunktur. Ende Februar 2020 wiesen die Wertpapierportfolios einen Verlust von rund 120 Millionen Franken aus. Diese Schwankungen verdeutlichen, dass Jahre mit aussergewöhnlichen Erträgen die vorherrschenden Trends in der beruflichen Altersvorsorge – die Alterung der Bevölkerung und die seit einem Jahrzehnt sinkende Rendite – nicht kompensieren können. Zusammen verstärken diese beiden Entwicklungen das strukturelle Defizit der PKSPF und werden gemäss zwei unabhängigen versicherungsmathematischen Studien zu einer Senkung des Deckungsgrads von 79,5 % auf 45 % im Jahr 2052 führen.
Massnahmen ab 2022
Diese Sachlage erfordert die Anpassung des Vorsorgeplans, welche im November 2019 vom Staatsrat beschlossen wurde und die demnächst im Grossen Rat behandelt werden wird. Sollte die Reform scheitern, wird die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht von der PKSPF Sanierungsmassnahmen einfordern, die per 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Der paritätische Vorstand wird gezwungen sein, den technischen Zinssatz auf 1,75 % zu senken und die Leistungen zu kürzen.