Nach Anhörung der Sozialpartner soll nach dem Willen des Staatsrats das Streikrecht für das Staatspersonal eingeführt werden; ein Streikverbot gilt für die Polizistinnen und Polizisten sowie für die Gefängniswärterinnen und Gefängniswärter. In denjenigen Sektoren, in denen eine Arbeitsniederlegung die unerlässlichen Dienstleistungen für die Bevölkerung gefährden könnte, wird ein Minimalbetrieb gewährleistet, was beispielsweise für das Pflegepersonal zutrifft. Es wird aber Sache des Staatsrats sein, die Tätigkeitsbereiche zu bestimmen und die Einzelheiten für einen Minimalbetrieb festzulegen. In Ausnahmesituationen können die Direktionen und Anstalten das Streikrecht gewisser Funktionen und Personalkategorien einschränken, sofern dies für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gesundheit nötig ist.
Weiter wird die Pflicht eingeführt, dass für alle Funktionen, die regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen umfassen, ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorgelegt werden muss, womit der Staatsrat einer vom Grossen Rat angenommenen Motion der Grossräte Nicolas Kolly und Albert Lambelet Folge leistet. Anhand des Sonderprivatauszugs kann der Arbeitgeber abklären, ob gegen eine ausgewählte Bewerberin oder einen ausgewählten Bewerber ein Berufs- oder Tätigkeitsverbot zum Schutz von Minderjährigen ausgesprochen wurde.