Der Voranschlagsentwurf 2025 weist folgende Hauptergebnisse aus:
- Zunahme von Aufwand und Ertrag um je 2,1 %;
- Ertragsüberschuss von 0,7 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung, in Übereinstimmung mit dem verfassungsmässigen Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts;
- Investitionsvolumen in Höhe von 260,1 Millionen Franken;
- Finanzierungsfehlbetrag von 100,6 Millionen Franken,
- geringer Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen von 51,9 %.
1.1 Ausgeglichene Erfolgsrechnung
Aufwand und Ertrag nehmen zwischen dem Voranschlag 2024 und dem Voranschlag 2025 um je 2,1 % zu, also weniger als in den Vorjahren. Der Staatsrat hat erhebliche Abstriche vorgenommen, um das verfassungsmässig vorgeschriebene Haushaltsgleichgewicht zu erreichen.
Erfolgsrechnung |
Voranschlags- |
Voranschlag |
Veränderung |
– 2025 |
|
---|---|---|---|---|---|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
% | ||
Ertrag |
4326,8 |
4237,7 |
+ 89,1 |
+ 2,1 | |
Aufwand |
4326,1 |
4236,8 |
+ 89,3 |
+ 2,1 | |
Saldo |
+ 0,7 |
+ 0,9 |
– 0,2 |
1.2 Deutliche Zunahme der Eigenmittel
Die beiden wichtigsten Ertragsgruppen Fiskal- und Transferertrag lassen einen gleichläufigen Aufwärtstrend erkennen, allerdings in etwas unterschiedlichem Ausmass:
Ertrag der Erfolgsrechnung |
Voranschlags- |
Voranschlag |
Veränderung |
|
---|---|---|---|---|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
% |
|
Fiskalertrag |
1580,3 |
1477,8 |
+ 102,5 |
+ 6,9 |
Vermögenserträge, Entgelte |
408,7 |
392,8 |
+ 15,9 |
+ 4,0 |
Transferertrag (wovon eidg. Finanzausgleich) |
2144,1 (606,4) |
2126,9 |
+ 17,2 (- 12,8) |
+ 0,8 (- 2,1) |
Spezialfinanzierungen (Fonds und Rückstellungen) |
147,8 |
194,2 |
- 46,4 |
- 23,9 |
Interne Verrechnungen |
45,9 |
46,0 |
- 0,1 |
- 0,2 |
TOTAL | 4326,8 |
4237,7 |
+ 89,1 |
+ 2,1 |
Die grössten Abweichungen zwischen den Voranschlägen 2024 und 2025 ergeben sich vor allem aus deutlich höher prognostizierten Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewinnsteuer der juristischen Personen und der Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Die Motorfahrzeugsteuern steigen um 8,9 Millionen Franken, was auf die Zunahme des Fahrzeugbestands und die Tarifindexierung zurückzuführen ist.
Bei den übrigen Eigenmitteln und Einnahmenanteilen ist eine Zunahme um 15,9 Millionen Franken zu verzeichnen. Die Zunahme ist hauptsächlich auf die Finanzerträge, insbesondere die Zinserträge und Erträge von öffentlichen Unternehmungen zurückzuführen.
Bei den Transfererträgen ist ein Plus bei der direkten Bundessteuer (+ 7,4 Millionen) und bei der Verrechnungssteuer (+ 0,8 Millionen) zu verzeichnen. Die Einnahmen aus dem eidgenössischen Finanzausgleich sind rückläufig (– 12,8 Millionen). Damit ist nach einem starken Anstieg in den letzten drei Jahren (+ 79,2 Millionen im Jahr 2022, + 51,4 Millionen im Jahr 2023 und + 27,9 Millionen im Jahr 2024) ab 2025 eine Trendwende bei den Finanzausgleichszahlungen festzustellen.
Bei den Bundesbeiträgen ist bei der Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge ein Minus von 7,9 Millionen Franken zu verzeichnen. Dagegen steigen die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung um 12 Millionen Franken, wie auch die diesbezüglichen Beiträge des Kantons, für die im Voranschlag 2025 zusätzliche 11,9 Millionen Franken eingestellt sind.
Die Fonds und Rückstellungen werden im Voranschlag 2025 mit 147,8 Millionen Franken stark beansprucht, aber weniger stark als im Vorjahresbudget (– 46,4 Millionen). Dies betrifft insbesondere geringere Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds (– 13,1 Millionen) und dem Energiefonds (– 16,2 Millionen).
Im dritten Jahr in Folge ist eine Entnahme aus der SNB-Rückstellung vorgesehen. Hervorzuheben ist die Vorwegnahme einer einmaligen Zahlung der Nationalbank einer Beteiligung am Ertrag aus der Ablösung der 6. Banknotenserie gemäss Bundesgesetzgebung (WZG). Dieser ausserordentliche Ertrag wird für den Kanton Freiburg auf 17,5 Millionen Franken geschätzt.
1.3 Eingedämmte Aufwanderhöhung
Der Zuwachs der im Voranschlag 2025 eingestellten Aufwendungen wurde durch eine strikte Prioritätensetzung bei den Ausgaben eingedämmt. Die Hauptaufwandkategorien entwickeln sich voraussichtlich wie folgt:
Aufwand der Erfolgsrechnung |
Voranschlags- |
Voranschlag |
Veränderung |
|
---|---|---|---|---|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
% |
|
Personalaufwand |
1537,0 |
1510,1 |
+ 26,9 |
+ 1,8 |
Sachaufwand |
450,9 |
430,3 |
+ 20,6 |
+ 4,8 |
Transferaufwand |
2076,1 |
1996,7 |
+ 79,4 |
+ 4,0 |
Abschreibungsaufwand |
131,8 |
165,0 |
- 33,2 |
- 20,1 |
Finanzaufwand und Spezialfinanzierungen |
84,4 |
88,7 |
- 4,3 |
- 4,8 |
Interne Verrechnungen |
45,9 |
46,0 |
- 0,1 |
- 0,2 |
TOTAL |
4326,1 |
4236,8 |
+ 89,3 |
+ 2,1 |
Der Personalaufwand nimmt um 26,9 Millionen Franken zu. Der Staatsrat hat sich dafür entschieden, die ordentliche Lohnerhöhung (Lohnstufen) beizubehalten, was einer Erhöhung der Lohnsumme um 1,1 % entspricht. Er hat auch beschlossen, die Schaffung von 115 für das reibungslose Funktionieren des Staates unerlässlichen neuen Stellen (VZÄ) zu ermöglichen, wobei über 70 % der neuen Stellen auf das Unterrichtswesen entfallen. Bei der Universität, den Gerichtsbehörden und beim Jugendamt wurden die Personalressourcen aufgestockt.
Angesichts der Schwierigkeiten, den Haushalt ins Lot zu bringen, sah sich der Staatsrat gezwungen, Abstriche zu machen, und beschloss, die Löhne der Staatsangestellten nicht an die Teuerung anzupassen, anders als in den letzten zwei Jahren, in denen der volle Teuerungsausgleich gewährt worden war. Der Staatsrat hat zudem beschlossen, die Planung für die Umsetzung der Mandate zur Anstellung von Schulsozialarbeiter/innen (SSA) und zur Verstärkung der Primarschulleitungen neu zu terminieren.
Der Sachaufwand erhöht sich um 20,6 Millionen Franken, was zu 43 % auf Leistungen Dritter namentlich bei den Ausgaben für IT-Arbeiten zurückzuführen ist. Auch die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie «Verwaltung 4.0» geht weiter, mit der Zuweisung eines Informatikbudgets im Umfang von 69,7 Millionen Franken, das sind 4,7 Millionen mehr als im Voranschlag 2024.
Mit plus 79,4 Millionen Franken (+ 4 %) steigen die Transferausgaben erheblich, was fast ausschliesslich auf die eigenen Beiträge (+ 73,5 Millionen) im Gesundheits-, Sozial- und Asylwesen sowie im öffentlichen Verkehr zurückzuführen ist. Es ist zu beachten, dass die Zuwachsrate beim Transferaufwand doppelt so hoch ist wie beim Gesamtaufwands (+ 2,1 %). Um diese Entwicklung zu bremsen, wurden Beschränkungsmassnahmen getroffen, insbesondere bei neuen Projekten und Leistungen. Der Transferaufwand wird auch durch die vom Staatsrat beschlossene Nichtindexierung der Löhne des Personals beeinflusst.
1.4 Ein weiterhin hohes Investitionsvolumen
Der Brutto-Gesamtinvestitionsbetrag liegt bei 260,1 Millionen Franken.
Voranschlags- |
Voranschlag |
Veränderung |
|
|
---|---|---|---|---|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
% |
|
Bruttoinvestitionen |
260,1 |
296,3 |
– 36,2 |
- 12,2 |
Nettoinvestitionen |
209,2 |
247,6 |
– 38,4 |
- 15,5 |
Das Bruttoinvestitionsvolumen ist geringer als 2024, aber immer noch beträchtlich. Es ist Ausdruck des Willens der Regierung zu einem weiterhin ehrgeizigen Investitionsprogramm mit mehreren Grossprojekten. Dazu gehören insbesondere die für die ALP Liebefeld in Posieux und an den Universitätsgebäuden geplanten Arbeiten, der Umbau der Grande Maison der Domaine des Faverges, der Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek, der Ausbau der Gebäude in Bellechasse und der Bau neuer Räumlichkeiten in der Freiburger Strafanstalt sowie die Arbeiten für das neue Naturhistorische Museum Freiburg.
Mit lediglich 51,9 % liegt der Selbstfinanzierungsgrad deutlich unter dem anerkannten Richtwert für eine gesunde Haushaltsführung (80 %). Damit lassen sich im Voranschlag 2025 die Investitionsausgaben nur etwas mehr als zur Hälfte decken. Damit müssen die notwendigen weiteren 100,6 Millionen Franken aus dem Eigenkapital entnommen werden.
1.5 Notwendigkeit eines Sanierungsprogramms
Die deutliche Verschlechterung der Finanzperspektiven macht ein Sanierungsprogramm erforderlich. So muss der Staatsrat angesichts der in den nächsten Jahren weiter zunehmenden Aufwandüberschüsse Massnahmen ergreifen, damit bei der Aufstellung der nächsten Voranschläge der verfassungsmässige Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts eingehalten werden kann. Auch eine Reihe von Kostenüberwälzungen von den Gemeinden auf den Staat belasten die kantonalen Ausgaben zunehmend.
Im Übrigen wird sich das Entlastungsprogramm des Bundes für die Bundesfinanzen unweigerlich in einem noch nicht bekannten Ausmass auf die Staatsfinanzen auswirken. Daher müssen die sich abzeichnenden Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, um die Kantonsfinanzen im Griff behalten zu können. Eine solche vorausschauende Strategie ist entscheidend, um sich auf die grossen Herausforderungen vorzubereiten, die unseren Kanton in den kommenden Jahren erwarten.
In Anbetracht dessen hat der Staatsrat bereits mit der Arbeit begonnen und stellt Überlegungen an, um bis zum nächsten Frühjahr ein Sanierungsprogramm vorlegen zu können.