32 der 191 Massahmen des Struktur- und Sparmassnahmenprogramms (SSM) wirken sich finanziell auf die Gemeinden aus. Gemäss Botschaft Nr. 2013-DFIN-20 wurde davon ausgegangen, dass diese 32 Massnahmen für die Gemeinden insgesamt positiv zu Buche schlagen würden, und zwar 2014 mit einem Plus von rund 3,5 Millionen Franken, 2015 mit einem Plus von 10,1 Millionen Franken und 2016 mit einem Plus von 16,5 Millionen Franken, also mit plus 30,1 Millionen Franken über den gesamten Zeitraum. Diese Schätzungen basierten auf dem damals geltenden, 2012 aufgestellten Finanzplan des Staates, insbesondere auf den dortigen Annahmen bezüglich Inflation und Teuerung.
Wie zwischen dem Staatsrat und dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) vereinbart und vom Grossen Rat gutgeheissen, wurde ein Mechanismus zur Evaluation der Auswirkungen der SSM auf die Gemeinden eingeführt. Demnach sollten namentlich zwei Zwischenbilanzen auf der Grundlage der Staatsrechnungen 2014 und 2015 und eine Gesamt-Schlussbilanz mit den Ergebnissen der Staatsrechnung 2016 gezogen werden. Angestrebt wurde eine positive Bilanz für die einzelnen Gemeinden über den Gesamtzeitraum. Es war vereinbart worden, dass je nach Ergebnis der rückblickenden Evaluierung falls nötig der Motorfahrzeug-Steuervergütungssatz angepasst werden könnte.
Gemäss konsolidierter Schlussbilanz, die auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse 2014-2016 gezogen wurde, haben sich die SSM insgesamt positiv für die Gemeinden ausgewirkt, 2014 mit einem Plus von rund 0,8 Millionen Franken, 2015 mit einem Plus von 7,2 Millionen Franken und 2016 mit einem Plus von 12,3 Millionen Franken 2016, also insgesamt 20,3 Millionen Franken. Für 148 von den 2016 im Kanton Freiburg bestehenden 150 Gemeinden ist die Bilanz positiv ausgefallen, nur für zwei Gemeinden (entsprechend 0,41 % der kantonalen Bevölkerung) leicht negativ, mit einem Minus von ein paar Tausend Franken. Da die Berechnungsgrundlagen unterschiedlich sind (Jahresrechnung bei der Schlussbilanz und Finanzplan bei den Schätzungen im Jahr 2013), können die Schlussergebnisse nicht direkt mit den in der Botschaft über die SSM angekündigten Auswirkungen verglichen werden.
Aufgrund der eindeutig positiven Ergebnisse für die Gemeinden insgesamt sowie der allgemein tendenziell deutlich positiveren Entwicklung im Laufe der Jahre kommen der Staatsrat und der Vorstand des FGV zum Schluss, dass die Ziele des vereinbarten Evaluierungsmechanismus erreicht worden sind. Die weiter bestehenden negativen Auswirkungen für zwei Gemeinden fallen kaum ins Gewicht und betreffen nur einen sehr kleinen Teil der kantonalen Bevölkerung. Somit braucht es keine Korrekturmassnahmen für die Gemeinden. Die Gesetzesbestimmung über eine allfällige weitere Anpassung des Motorfahrzeug-Steuervergütungssatzes (Art. 16a Abs. 4 des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger) kommt also nicht zur Anwendung.