Die obligatorische Schulung zu den Themen Konflikt, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird von der paritätischen Aufsichtskommission zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung organisiert. Daran teilnehmen sollen zunächst alle Dienstchefinnen und Dienstchefs sowie die Fakultätsverwalterinnen und Verwalter der Universität, das heisst rund 140 Personen. Diese höheren Kader werden an einer halbtägigen Veranstaltung für die Prävention und den Umgang mit Spannungen und Konflikten am Arbeitsplatz sensibilisiert. Das Espace Gesundheit-Soziales und das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) werden ebenfalls mitwirken und ihre Tätigkeitsgebiete vorstellen. Der Staatsrat wird später auch entscheiden, ob die Schulung für weitere Kaderstufen durchgeführt werden soll.
Die Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV) ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten, mit Einsetzung der paritätischen Aufsichtskommission. Diese wird vom Arbeitgeber den Präventions- und Schulungsmassnahmen, die für diese Problematik ergriffen werden sollen, konsultiert. Es sei daran erinnert, dass jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sein Personal über seine Nulltoleranz gegenüber sämtlichen Formen von Mobbing und sexueller Belästigung zu informieren und für diese Problematik zu sensibilisieren sowie darauf hinzuweisen, welche Schritte bei Konflikten sowie Mobbing und sexueller Belästigung unternommen werden können.
Bekämpfung von Konflikten sowie Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Schulung der höheren Kader
24. Januar 2018 - 10H30
In einer obligatorischen halbtägigen Schulung sollen die Dienstchefinnen und Dienstchefs des Staates Freiburg künftig für die Problematik von Mobbing und sexueller Belästigung sowie Konflikten am Arbeitsplatz sensibilisiert werden. Damit wird dem gesetzlichen Auftrag entsprochen, nach dem der Arbeitgeber die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen und Präventions-, Mediations- und Untersuchungsmassnahmen bei Mobbing und sexueller Belästigung sowie zwischenmenschlichen Problemen beim Staat treffen muss.
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Herausgegeben von Finanzdirektion
Letzte Änderung: 24.01.2018 - 10h30