Nachdem das Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt hatte, lancierte der Bundesrat die Steuervorlage 17 (SV17) und schickte sie vergangenen September in die Vernehmlassung, die noch bis 6. Dezember 2017 dauert. Angesichts des engen Umsetzungszeitplans dieser neuen Vorlage legt der Staatsrat seine Strategie fest, damit die kantonalen Gesetzgebungsarbeiten parallel zu denjenigen auf Bundesebene durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang hält er fest, dass die SV17 in den Grundzügen dem Entwurf entspricht, den der Kanton Freiburg im Herbst 2016 im Rahmen der USR III in die Vernehmlassung geschickt hatte.
Auf Kantonsebene besteht gegenwärtig der Hauptunterschied gegenüber dem ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf in der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden von 60 auf 70 % sowie einer geringeren Senkung des Kapitalsteuersatzes als ursprünglich vorgesehen. Die Begleitmassnahmen dürften über eine zusätzliche Gebühr finanziert werden, für die als Bemessungsgrundlage die einfache kantonale Gewinnsteuer herangezogen wird, und nicht mehr über einen im Verhältnis zur Lohnsumme der Arbeitgeber erhobenen Beitrag. Die Zuweisung der Beträge bleibt hingegen unverändert.
Nach der eidgenössischen Vorlage soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer 20,5 % betragen, und der Kanton Freiburg fordert wie die anderen Kantone auch eine Anhebung auf 21,2 %. Die finanziellen Auswirkungen der SV17 für den Kanton bleiben praktisch unverändert. Der Staatsrat hält an einem befristeten Beitrag zu Gunsten der Gemeinden und Pfarreien für den Übergang fest.
Der runde Tisch vom 20. November wollte den Akteuren eine Plattform für den Meinungsaustausch und für ihre Vorschläge bieten. Zuerst wurde der gegenwärtige Stand der Freiburger Vorlage vorgestellt, und dann diskutierten die Mitglieder der Delegation des Staatsrats für das Wirtschafts- und Finanzwesen (das heisst der Finanz-, der Volkswirtschafts- und der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor) mit den Vertreterinnen und Vertretern der Grossratsparteien, der Arbeitgeberschaft, der Gewerkschaften sowie des Freiburger Gemeindeverbands, der Pfarreien und Kirchgemeinden.
Im Fokus dieser konstruktiven Gespräche standen der Gewinnsteuersatz, die Dividendenbesteuerung und die Begleitmassnahmen. Trotz Divergenzen waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass ein Kompromiss für die Umsetzung der Steuervorlage 17 gefunden werden muss. Es geht darum, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren und die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit bestehende Arbeitsplätze erhalten und neue generiert sowie Investitionsanreize für Unternehmen geschaffen werden können. Mit dieser Politik müssen ebenfalls die staatlichen Leistungen gewährleistet werden können.
Die Delegation des Staatsrats für das Wirtschafts- und Finanzwesen wird dem Staatsrat über die Meinungsäusserungen an diesem runden Tisch ausführlich Bericht erstatten, damit dieser seine Strategie festlegen kann.