Obligatorische Schule
Die obligatorische Schulzeit dauert im Kanton Freiburg 11 Jahre, ab dem 4. bis etwa zum 15. Altersjahr. Sie ist in drei Zyklen unterteilt; der 1. und der 2. Zyklus bilden die Primarschule und der 3. Zyklus entspricht der Sekundarstufe 1 (Orientierungsschule).
Die 3 folgenden Ämter sind zuständig für die obligatorische Schule im Kanton Freiburg:
- Das Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht (SEnOF), das zuständig ist für den obligatorischen Unterricht von der 1H bis 11H im französischsprachigen Teil des Kantons Freiburg.
- Das Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA), das zuständig ist für den obligatorischen Unterricht von der 1H bis 11H im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg.
- Das Amt für Sonderpädagogik (SoA), das zuständig ist für den besonderen Bildungsbedarf der Schülerinnen und Schüler im Vorschul-, Schul- und Nachschulbereich im gesamten Kanton Freiburg.
Sie haben gemeinsam einen Dokumentarfilm realisiert, der eine Fülle von allgemeinen Informationen über die obligatorische Schule vermittelt. Beim Schauen erfahren Sie viel Wissenswertes, zum Beispiel die Lernbereiche in der Schule, die Unterrichtszeiten und die Schulferien, die Zusammenarbeit von Eltern und Schule und andere wichtige Inhalte. Es ist sehr hilfreich diese Themen zu kennen, damit Sie Ihr Kind während der Schulzeit gut begleiten können.