Der Justizrat hat Frau Sonja Hurni zur Staatsanwältin ad hoc ernannt. Frau Hurni wird Frau Staatsanwältin Catherine Christinaz während ihrer Abwesenheit vertreten.
Die Ernennung tritt per 18. November 2019 in Kraft und gilt für die Dauer der Abwesenheit der ordentlichen Staatsanwältin, jedoch für eine Maximaldauer von sechs Monaten.