Der Justizrat hat gestützt auf Art. 91 Abs. 1 Bst. d des Justizgesetzes Herrn Stéphane Nakamura zum Richter ad hoc (70%) bei der Gerichtsunabhängigen Justizbehörde ernannt.
Herr Nakamura wird die ordentliche Richterin, Frau Lorraine Vallet, während ihrer Abwesenheit, im Prinzip vom 16. Mai bis zum 17. Juni 2024, vertreten.