Die Arbeitslast, die die Justizbehörden zu bewältigen haben, nimmt ständig zu. Das Bevölkerungswachstum, komplexere Fälle, neue Rechtsprechungen oder Gesetzgebungen und eine stärkere Tendenz der Bevölkerung, ihre Streitigkeiten vor Gericht auszutragen, sind einige der Gründe für diese, nunmehr als Überlastung zu bezeichnende Situation.
Um sicherzustellen, dass die Gerichtsbehörden weiterhin in der Lage sind, eine solche Belastung in angemessener Zeit und mit hochwertigen Ergebnissen zu bewältigen, müssen verschiedene Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dem Bevölkerungswachstum und der steigenden Zahl der Fälle muss mit einer Verstärkung der Arbeitskräfte begegnet werden. Verschiedene Massnahmen zur Reorganisation der Instanzen, Gesetzesänderungen, welche derzeitige Schwerfälligkeiten minimieren, eine Anpassung der Arbeitsprozesse und -instrumente, die Ausbildung der Gerichtsbehörden in Bezug auf neue Arbeitsmittel und Technologien sowie „neue“ soziologische Werkzeuge müssen ebenfalls erfolgen. Allgemein und aus gesellschaftlicher Sicht stellt sich die Frage nach der Einführung einer verstärkten Mediation/Schlichtung, nicht nur auf gerichtlicher Ebene, sondern bereits im Vorfeld, damit sich die Bürgerinnen und Bürger/Rechtsuchenden mit anderen Möglichkeiten der Konfliktlösung auseinandersetzen.
Die in der Analyse der Justizbehörden festgehaltenen Massnahmen werden frühestens im Jahr 2027 zum Tragen kommen. Die Digitalisierung der Justiz ist bereits im Gang, wird aber ebenfalls erst in einigen Jahren ihre Wirkung entfalten können. Es müssen Lösungen für die Übergangszeit gefunden werden.
Der Justizrat dankt an dieser Stelle allen Akteuren der Gerichtsbehörden für den grossen Einsatz. Dank ihrer wertvollen Arbeit kann in unserem Kanton die Anwendung des Rechts gewährleistet werden.