Trotz grosser Belastung funktioniert die Freiburger Justiz gut. Das in unserem Kanton verzeichnete rekordartige demographische Wachstum der vergangenen Jahre hat eine Zunahme der Streitfälle mit sich gebracht, die die Gerichtsbehörden in ihrer derzeitigen Zusammensetzung nur schwer bewältigen können. Die Situation der Friedensgerichte, die bereits bei Einführung des Systems der hauptberuflichen Richter unzureichend dotiert waren, ist besonders kritisch. Die per 1. Januar 2013 zugesprochene personelle Verstärkung vermag kaum den Bedarf zu decken, der bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes bestanden hat. Diese neue Gesetzgebung hat an sich bereits eine effektive Arbeitszunahme für diese Behörden zur Folge. Gewisse Aufgaben, insbesondere im Erbschaftsbereich, die bislang den Bezirksgerichten zugeteilt waren, fallen heute ausschliesslich in den Kompetenzbereich der Friedensgerichte. Diese neuen Aufgaben wurden nicht mit den erforderlichen Arbeitskräften aufgewogen. Die derzeitige Sparpolitik und der Anstellungsstopp lassen ernsthafte Probleme für diese vom Reformstau betroffenen bürgernahen Gerichte befürchten. Der Justizrat zeigt sich besorgt über diese Situation, die sich sowohl für die Rechtsuchenden als auch für das gute Funktionieren des Staates abträglich auswirkt. Er hat den Staatsrat entsprechend alarmiert und unterstützt die durch die Konferenz der Friedensrichter/-innen gestellten Anträge für zusätzliche Arbeitskräfte. Auch andere Gerichte, wie der Sozialversicherungsgerichtshof des Kantonsgerichts sowie einige Bezirksgerichte, sehen sich mit vergleichbaren Schwierigkeiten konfrontiert.
Der Justizrat weist darauf hin, dass sowohl die Verfassung des Kantons Freiburg (Art. 120 Abs. 3) als auch das Justizgesetz (Art. 19) den Staat verpflichten, den Gerichtsbehörden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine rasche und hochwertige Rechtspflege zu gewährleisten.