Obwohl den Gerichtsbehörden 2022 11 neue Stellen zugesprochen worden waren - darunter 2.7 VZÄ für Magistratspersonen - bleibt die Arbeitslast weiterhin überaus hoch. Die zivil- und strafrechtlichen Fälle nehmen zu und werden immer komplexer.
Die Arbeitslast der Zivilgerichte ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen nach wie vor sehr hoch. Die Fälle der Strafgerichte werden immer komplexer, dasselbe gilt für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Die steigende Arbeitslast betrifft auch die Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtsbarkeit, wo aufgrund der Überlastung nicht mehr alle jugendlichen Beschuldigten angehört werden können. Diese bedauerliche Entwicklung kann eine Zunahme des Rückfallrisikos zur Folge haben.
Nebst den geschäftsbezogenen Herausforderungen leidet eine Reihe von Behörden unter der fehlenden Kapazität ihrer Räumlichkeiten, ohne dass sich mittelfristig eine Lösung abzeichnet.
Der Kanton Freiburg darf sich schliesslich in Bezug auf die Digitalisierung als Vorbild bezeichnen. Das E-Justice-Programm ist in vollem Gange. Die angestrebten Ziele und bereits umgesetzten Projekte erfüllen sowohl die eidgenössischen als auch die kantonalen Erwartungen. Flexibilität, Effizienzsteigerung und Kostensenkung - die Vorteile werden zahlreich sein. Die Justiz geht mit der Entwicklung der Technik.
Der Justizrat dankt an dieser Stelle allen Akteuren und Mitarbeitenden der Gerichtsbehörden für den grossen Einsatz. Dank ihrer wertvollen Arbeit ist in unserem Kanton die Anwendung des Rechts gesichert.