Der Justizrat hat Frau Yasemin Bayhan Nager zur Staatsanwältin ad hoc ernannt. Frau Bayhan Nager wird Frau Staatsanwältin Stéphanie Amara während ihres Mutterschaftsurlaubs vertreten.
Die Ernennung gilt für die Dauer des Mutterschaftsurlaubes sowie eine allfällige Arbeitsunfähigkeit von Frau Amara im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft, jedoch für eine Maximaldauer von sechs Monaten.