An·gehör·ige: Hotline für die betreuenden Angehörigen des Kantons Freiburg
T +41 58 806 26 26
Zeiten:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
- Mittwoch: 9 bis 13 Uhr
Schätzungen zufolge kann in der Schweiz eine von sieben Personen (14 % der Bevölkerung) auf informelle Hilfe aus dem Umfeld zurückgreifen, wobei es sich bei den Betreuenden meist um Ehepartner und Kinder (hauptsächlich weiblichen Geschlechts) sowie um Nachbarn oder Freunde handelt.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales ist sich bewusst, dass diese Personen durch ihren Einsatz einen unerlässlichen Beitrag an die Gesellschaft leisten.
T +41 58 806 26 26
Zeiten:
Die Direktion für Gesundheit und Soziales ist darauf bedacht, in ihren verschiedenen Konzepten und Programmen Unterstützungsmassnahmen für betreuende Angehörige zu integrieren. Diese bestehen zum einen aus Informationen, zum anderen aus konkreten Aktionen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die betreuenden Angehörigen zu sehr verausgaben oder sich abschotten. Ausserdem soll so eine Ausgangslage geschaffen werden, die die Vereinbarung von Betreuungs-Rolle und Berufsleben erleichtert.
So war denn der Kanton Freiburg auch der erste Kanton, der im 1990 eine Pauschalentschädigung (max. 25 Franken/Tag) für betreuende Angehörige einführte und somit deren Engagement anerkannte. Über die Gewährung dieser Pauschale befinden die Gemeinden anhand von Kriterien, die sich von Region zu Region unterscheiden.
Darüber hinaus werden die betreuenden Angehörigen auch von verschiedenen Vereinen und Einrichtungen unterstützt, z. B. anhand von Gesprächsgruppen, Kursen oder noch Entlastungsdiensten.
Eine von sieben Personen erhält informelle Hilfe aus dem Umfeld
Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 10.10.2023