An·gehör·ige: Hotline für die betreuenden Angehörigen des Kantons Freiburg
T +41 58 806 26 26
Zeiten:
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
- Mittwoch: 9 bis 13 Uhr
Im Kanton Freiburg gibt es verschiedene Vereine und Einrichtungen, die betreuende Angehörige auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen können. Ausserdem ist Freiburg einer der einzigen Kantone, der eine Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige entrichtet.
T +41 58 806 26 26
Zeiten:
Die Pauschalentschädigung ist ein finanzieller Beitrag an Eltern und Nahestehende, die der hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann.
Mit dieser Entschädigung (max. 35 Franken pro Tag seit 2024) soll der Einsatz pflegender Angehöriger gefördert werden, damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld leben können.
Gesuche werden an die Bezirkskommissionen für Pflege und Hilfe zu Hause gerichtet (via Oberamt des entsprechenden Bezirks). Diese stützen sich auf die Beurteilung der Spitex-Organisationen (und allenfalls eines Arztes/einer Ärztin), um die Anträge zu prüfen.
Nähere Auskünfte und das Antragsformular erhalten Sie bei der regionalen Spitex-Organisation, bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder auf dem Oberamt.
Beratung und Information
Pflege
Eine Gruppe, um sich besser zu fühlen, um besser helfen zu können (AEMMA); Kurs über den Umgang mit Stress und neue Kommunikationsmöglichkeiten für betreuende Angehörige.
Andere Kurse
Hilfe im Haushalt
Transport
Mahlzeiten
Entlastung zu Hause
Tagesstätten und Ferienaufenthalte
Hilfsmittel
Erfahrungsaustausch
Spirituelle und religiöse Unterstützung
Angehörigenvereinigungen
Alternativen zur Betreuung zu Hause
Finanzielle Unterstützung
Der Kanton Freiburg nimmt seit einigen Jahren mit 6 weiteren Kantonen am Interkantonalen Tag der betreuenden Angehörigen mit.
Herausgegeben von Direktion für Gesundheit und Soziales
Letzte Änderung: 13.09.2024