Unterstützung von spezifischen Projekten
Der Staat fördert die Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Grenzen der Budgetkredite, um die Umsetzung des Plans für Gesundheitsförderung sicherzustellen. Die Projekte müssen sich in die kantonalen Prioritäten einordnen.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) kann auch ein besonders innovatives und unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung interessantes Projekt für eine auf die Startphase des Projekts befristete Zeit subventionieren.
Damit ein Projekt staatliche Unterstützung erhält, müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Das Projekt muss in den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention fallen (NB: die Beiträge richten sich in erster Linie an Projekte, die in den Rahmen der Prioritäten der Kantonalen Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention (Perspektiven 2030) passen.
- Das Projekt muss einen innovativen Charakter haben, sowohl für das Zielpublikum, die durchführende Organisation/Stelle als auch für den Ort, an dem das Projekt durchgeführt wird.
- Das Projekt muss von einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die im Kanton Freiburg tätig ist, oder von einer Gruppe Bürgerinnen und Bürger, die aus mindestens einer volljährigen Person besteht, eingereicht werden.
Jedes Beitragsgesuch für ein Projekt ist beim Amt für Gesundheit einzureichen:
- vor dem 1. März jeden Jahrs und
- es muss den Anforderungen des Formulars Beitragsgesuch.
Die Gesuche sind auf elektronischem Weg (pps@fr.ch) zu senden.