Gemäss Art. 8 des kantonalen Reglements über Gesundheitsförderung und Prävention müssen Projekte für Kinder und Jugendliche, die in den obligatorischen Schulen durchgeführt werden, eine Genehmigung erhalten. Daher muss jede Institution/Person, die in den Schulen tätig werden möchte, einen Genehmigungsantrag über das offizielle Formular stellen. Fachkräfte, die eine externe Institution/Person in ihre Klassen einbeziehen möchten, sollten die Liste der zugelassenen Ressourcen beachten.
Kriterien
Die Auswahlkriterien sind die Qualität des Projekts, die Relevanz für die Gesundheitsförderung und Prävention, die Übereinstimmung mit den Prioritäten der kantonalen Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention - Perspektiven 2030 und die Übereinstimmung mit dem Lehrplan21. Es werden keine "Lebenslauf"-Zeugnisse genehmigt.
Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Dossiers, welche die Kriterien nicht erfüllen, werden von der Fachstelle "Gesundheit in der Schule" an die Projektträger/-trägerin zurückgeschickt, ohne dem Entscheidungsgremium unterbreitet zu werden. Die Begründungen für Ablehnungen werden auf Anfrage mitgeteilt.
Verfahren
1. Laden Sie das untenstehende Genehmigungsformular herunter;
2. Senden Sie das ausgefüllte Formular an eine der beiden unten angegebenen Adressen;
3. Das Formular wird dann an die Fachstelle "Gesundheit in der Schule" weitergeleitet, die die Anträge nach einer ersten Auswahl an das Entscheidungsgremium mit einer Vorankündigung weiterleitet;
4. Das Entscheidungsgremium, der Steuerungsausschuss für Gesundheit in der Schule des Kantons Freiburg, trifft die Entscheidung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung. Wenn der Antrag auch die Sekundarstufe II oder das Amt für Sonderpädagogik und Hilfsmassnahmen (SESAM) betrifft, wird der Vorsteher des betreffenden Amtes in das Entscheidungsverfahren einbezogen;
5. Die Entscheidung wird den ProjektträgerInnen von der Fachstelle "Gesundheit in der Schule" mitgeteilt (mit Begründung, falls der Steuerungsausschuss eine negative Entscheidung getroffen hat).
Fristen für Genehmigungsanträge:
- 30. März für einen Entscheid bis am 30. Juni
- 30. September für einen Entscheid bis am 31. Dezember
Dokumente
Kontakte für die Unterbreitung eines Genehmigungsantrags
Kantonale Fachstelle GSD/BKAD für Gesundheit in der Schule
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