Mustervereinbarung
Die Gemeinden können für die Schulzahnpflege eine Vereinbarung eingehen. Eine Mustervereinbarung steht zur Verfügung:
Musterreglement
Das Gesetz vom 19. Dezember 2014 über die Schulzahnmedizin (SZMG ; RSF 413.5.1) ist am 1.August 2016 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, die Zähne ihres Kindes mindestens einmal jährlich zu kontrollieren und die erforderlichen Behandlungen ausführen zu lassen (Art. 8 SZMG). Die Gemeinden sind verpflichtet, an den Kosten der Kontrollen und Behandlungen der in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Schülerinnen und Schüler zu beteiligen (Art. 15 Abs. 1 SZMG). Die Voraussetzungen, die Höhe und die Zahlungsmodalitäten dieser Beteiligung werden von den Gemeinden in einem allgemein verbindlichen Gemeindereglement festgelegt, das von der Direktion für Gesundheit und Soziales genehmigt wird (Art. 15 Abs. 2 SZMG). Ein Musterreglement steht zur Verfügung: :