Organisation der Kontrollen
Die Zahnkontrollen werden in Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen und Schulleitern bzw. den OS-Direktionen organisiert. Das Personal der Zahnklinik übermittelt ihnen per E-Mail das Informationsschreiben, das die Kinder an die Eltern weitergeben müssen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter übergibt die Klassenlisten sowie die privatzahnärztlichen Atteste innerhalb der vorgegebenen Frist dem Klinikpersonal.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter (1. bis 11. HarmoS) ist die Jahreskontrolle obligatorisch. Sie findet klassenweise in der mobilen Klinik vor der Schule statt (ca. 50 Schüler/innen pro Tag; ca. 30 am Morgen und/oder ca. 20 am Nachmittag). Kinder, die bis zum Tag der Kontrolle kein Attest vorweisen können, müssen sich dieser unterziehen; die Kontrolle wird in Rechnung gestellt. Kranke oder abwesende Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgeboten.
Organisation der Behandlungen
Bei zusätzlichem Behandlungsbedarf wird am Tag der Kontrolle ein Termin vereinbart und die Kinder erhalten einen Kostenvoranschlag. Diese Behandlungen finden in einer ortsfesten Klinik statt. Der Termin kann abgesagt werden, wenn die Behandlung von einer privaten Zahnärztin oder einem privaten Zahnarzt durchgeführt wird. In diesem Fall muss der Schulleitung ein Attest abgegeben werden; sie reicht es dann an die Zahnklinik weiter, die den Termin ausgemacht hatte.
Termine für die Zahnbehandlungen werden, je nach Verfügbarkeit der Kliniken, individuell während oder ausserhalb der Unterrichtszeiten festgelegt.
Bei Fragen kann die für die Schuleinrichtung zuständige Zahnklinik kontaktiert werden.