Die Zahnkontrollen finden immer in den mobilen Kliniken vor der Schule statt, die Zahnbehandlungen in den ortsfesten Kliniken.
Die Gemeinden können ihren eigenen zahnärztlichen Dienst schaffen oder eine Vereinbarung mit einer privaten Zahnärztin oder einem privaten Zahnarzt zu einem frei ausgehandelten Tarif eingehen. Diese Vereinbarung muss vom Staatsrat genehmigt werden. Die Gemeinden können die Pädodontie auch dem Schulzahnpflegedienst (SZPD) anvertrauen.
Die Rechnungen für die Leistungen des SZPD werden für alle Kinder im schulpflichtigen Alter an die Wohngemeinden verschickt. Die Gemeinden leiten diese an die Person mit der elterlichen Sorge weiter. Auf Grundlage eines Gemeindereglements, das von der Direktion für Gesundheit und Soziales genehmigt wurde, sind die Gemeinden verpflichtet, einkommensschwache Eltern zu unterstützen. Die Gemeinden kümmern sich selbst um allfällige Ausstände.
Mustervereinbarung und Musterreglement hier.
Die Kosten pro Aufenthalt (ca. 50 Kinder pro Tag; ca. 30 am Morgen und/oder ca. 20 am Nachmittag) betragen 660 Franken gemäss Verordnung GSD vom 16. August 2016 über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Kosten der Zahnkontrollen mit den Gemeinden). Die Tarife des SZPD finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: SDS@fr.ch.