Die Eltern schwanken zwischen mehreren Reaktionen, wenn sie entdecken, dass ihr Kind sich an solchen Spielen beteiligt hat. Diese Spiele können geduldet werden, wenn sie unter gleichaltrigen Kindern stattfinden und sich keines von ihnen gezwungen fühlt, etwas gegen seinen Willen zu tun.
Hier ein paar Punkte, anhand derer Sie im Gespräch mit Ihrem Kind herausfinden können, ob es mit der Situation klar kommt:
- Keine Anzeichen, dass das Kind leidet oder sich unwohl fühlt
- keine absolute Geheimhaltung dessen, was sich abgespielt hat
- Bescheid wissen, was man in der Öffentlichkeit tut / was privat bleiben muss (Zimmer/WC)
- Alter der Kinder: gleichaltrig oder fast gleichaltrig, gleiche Entwicklungsstufe
- Wissen, dass man keine Gegenstände in die Körperöffnungen einführen darf (Verletzungsgefahr)
Pflegen Sie den Dialog mit Ihrem Kind
Sie können Ihrem Kind erklären, dass Geschlechtsbeziehungen etwas sind, wofür man in seinem Körper und seinem Kopf bereit sein muss, und dass sie deshalb ins Erwachsenenalter gehören. Mit dem Kind darüber sprechen bedeutet keine Einladung, «es zu tun». Im Gegenteil, auf diese Weise kann es seine Neugier stillen. In der Tat stellt sich das Kind häufig viele Fragen zur Sexualität, die ihm so geheimnisumwoben vorkommt und die Erwachsenen in Aufruhr bringt. Diese Neugier ist von grundlegender Bedeutung, denn sie fragt nach dem eigenen Ursprung: Wo komme ich her? Klare und ehrliche Antworten auf die Fragen Ihres Kindes zeigen ihm Ihre Gesprächsbereitschaft und geben ihm die Möglichkeit, wenn nötig immer wieder mit seinen Fragen zu Ihnen zu kommen.
Beratung in der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit
Wenn Sie merken, dass sich Ihr Kind mit etwas Geschehenem unbehaglich fühlt, Sie starken Verdacht auf etwas haben oder das Kind Ihnen von einer zudringlichen oder missbräuchlichen Handlung berichtet, ermuntern wir Sie, uns zu kontaktieren. Mit einem Gespräch in Anwesenheit einer Fachperson kann die Situation geklärt und ihr ein Rahmen gesetzt werden. Einen absolut klaren Rahmen braucht es in folgenden Fällen:
- sexuell gefärbtes Verhalten, nicht altersgerechte Aussprüche des Kindes
- Betrachtung von Bildern oder Videos pornografischer Art
- Vorzeigen von Bildern oder Videos pornografischer Art vor anderen Kindern
- Verdacht auf oder Entdeckung von sexuellem Missbrauch durch eine Drittperson
Die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit und der Pikettdienst des Jugendamtes (JA) stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.