Der Entscheid für oder gegen eine Schwangerschaft
Die Beraterinnen und Berater der Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit stehen für kostenlose und vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Sie bieten Frauen, Männern und Paaren in Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen (Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Sozialdienste) ein offenes Ohr, Begleitung und Informationen.
Fristen
In den ersten 12 Wochen liegt der Entscheid, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen, bei der betroffenen Person (Art. 119 und 120 StGB). Die Frauenärztin oder der Frauenarzt muss ein eingehendes Gespräch mit ihr führen und ihr ein Verzeichnis der Beratungsstellen abgeben. Nach Ablauf dieser Frist von 12 Wochen ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann.
Methoden
Für einen Schwangerschaftsabbruch kommen zwei Methoden in Frage: die Einnahme von Medikamenten oder ein chirurgischer Eingriff. Für weitere Informationen: Schwangerschafsabbruchsmethoden
Minderjährige
Personen unter 16 Jahren müssen sich an eine Fachstelle für Minderjährige wenden. Im Kanton Freiburg ist dies die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
Recht auf Vertraulichkeit
Unabhängig vom Alter hat jede Person das Recht auf einen vertraulichen Schwangerschaftsabbruch. Sämtliche Mitarbeitende unterliegen der Schweigepflicht.
Urteilsfähige Minderjährige sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Eltern oder ihre gesetzliche Vertreterin oder ihren gesetzlichen Vertreter über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, eine vertraute und erwachsene Bezugsperson einzuweihen, damit diese Unterstützung leisten kann.
Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch kostet in der Regel zwischen 1000 und 2500 Franken. Die Kosten variieren je nach Methode, Ort des Eingriffs, dem Stadium der Schwangerschaft und eventuellen zusätzlichen Untersuchungen.
Der Schwangerschaftsabbruch wird von der Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehalts (10 %) und der Franchise übernommen. Aus Gründen der Vertraulichkeit möchten oder können einige Personen diese Kostenübernahme nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall informiert die Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit oder der Sozialdienst des Spitals, in dem der Eingriff stattfindet, über die Zahlungsmodalitäten. In bestimmten Situationen ist auch eine finanzielle Unterstützung möglich.
Personen ohne Krankenversicherung können sich an Fri-Santé wenden.