Was ist Gewalt in Paarbeziehungen? Welche Massnahmen kommen in Frage?
Gewalt in Paarbeziehungen besteht, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung Gewalt ausüben oder androhen. Diese Gewalt kann somit das Opfer selbst und/oder dessen Umfeld betreffen. Gewalt in Paarbeziehungen kann in physischer, psychischer oder sexueller Form auftreten.
2004 setzte der Staat ein starkes Signal, indem er die häusliche Gewalt zu einem Offizialdelikt machte. Damit darf der Staat in die Privatsphäre eingreifen, um die Opfer zu schützen.
Im Juni 2018 hat der Staatsrat hat das Freiburger Konzept zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und ihrer Auswirkungen auf die Familie verabschiedet. Die 33 vorgesehenen Massnahmen richten sich sowohl an direkt betroffene Personen als auch an die Akteurinnen und Akteure des Netzwerks. Erarbeitet wurde dieses vom Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) und von der kantonalen Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen, in der Personen aus in diesem Bereich tätigen Institutionen und Diensten vertreten sind.
Im Konzept werden 33 Massnahmen – davon zwölf prioritäre – auf neun Achsen vorgeschlagen, die auf Opferberatung und -betreuung, Schutz von Kindern, Gewalt ausübende Personen, Prävention bei den Jugendlichen, Ausbildung der Fachpersonen, Sensibilisierung des Justizwesens, nachhaltige Verankerung, Information und Bedrohungsmanagement ausgerichtet sind. Diese Massnahmen sind das Ergebnis einer gemeinsamen Auffassung und fächerübergreifender Überlegungen darüber, wie das Thema Gewalt in Paarbeziehungen in den verschiedenen betroffenen Einrichtungen angegangen werden soll.
Ziel ist die Optimierung des bereits bestehenden Dispositivs mithilfe allgemeiner sowie spezifischer Massnahmen, die dem tatsächlichen Bedarf der zuständigen Fachpersonen und Einrichtungen entsprechend festgelegt werden.
Einige Massnahmen befinden sich bereits in Umsetzung, weil das GFB im Rahmen von präzisen Projekten von Synergien und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit profitieren konnte. Andere wiederum erfordern die Umsetzung einer neuen Infrastruktur, so z. B. die zwei prioritären und dringenden Massnahmen: Stärkung der Gewaltmedizin (Massnahme 1) und Schaffung eines Dispositivs zum Bedrohungsmanagement (Massnahme 33).
Weitere Dokumente
- Häusliche Gewalt gegen Frauen und Männer. Informationen und Unterstützungsangebote
- Gewaltspirale in Paarbeziehungen
- Gewalt in Trennungssituationen
- Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen
- Notfallkarte, für den Kanton Freiburg: alle nützlichen Adressen für Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen (Französisch-Deutsch)
- Notfallkarte in Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Turkisch, Serbo-kroatisch, Albanisch, Arabisch, Tigrinya und Farsi
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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
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Letzte Änderung: 20.06.2024